Handelsregister · HRB 11688
Chronologischer Auszug
Hospital zum Heiligen Geist gemeinnützige GmbH · Amtsgericht Fritzlar
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Hospital zum Heiligen Geist gemeinnützige GmbH b) Fritzlar Geschäftsanschrift: Am Hospital 6, 34560 Fritzlar c) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Zweck der Gesellschaft ist vor dem Hintergrund des christlichen Menschenbildes die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere erreicht durch den Erwerb, die Führung und Unterhaltung sowie den Betrieb von Einrichtungen der Gesundheitshilfe, der Pflege und sonstigen Sozialeinrichtungen, insbesondere den Betrieb eines Krankenhauses oder/und die Einschaltung von Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 Abgabenordnung. Gemeinsam mit den in ihren Unternehmen tätigen Personen erfüllt die Gesellschaft diesen Zweck im Geiste des karitativen Auftrages der und mit einer engen Beziehung zur römisch-katholischen Kirche und ihrer Morallehre. Ein Rechtsanspruch gegen die Gesellschaft besteht nicht. Die Gesellschaft betreibt in Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Zwecke das Krankenhaus "Hospital zum Heiligen Geist" in Fritzlar und ist gleichzeitig dessen Trägerin. Die Gesellschaft verpflichtet sich, den Betrieb so zu führen, dass die Voraussetzungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, des Hessischen Krankenhausgesetzes und sämtlicher auf Grund dieser Gesetze ergangenen Verordnungen und Bescheide gegenüber dem Hospital zum Heiligen Geist, Stiftung des privaten Rechts, Fritzlar (im Folgenden kurz: "Alleingesellschafterin"), oder der Gesellschaft sowie sonstige zwingenden Vorschriften für den Betrieb von öffentlichen Krankenhäusern jederzeit eingehalten werden. Insbesondere dürfen keine Patienten abgewiesen werden, die nach den gesetzlichen Vorschriften einen Anspruch auf Aufnahme haben oder der Betrieb so ausgerichtet werden, dass er nur noch für Patienten zugänglich ist, die privat krankenversichert sind. Die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel ist von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer oder einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einmal jährlich zu testieren. Die Kosten hierfür trägt die Gesellschaft. Zweck der Gesellschaft ist des Weiteren die Altenhilfe, insbesondere Alten- und Krankenpflege, -betreuung und unterstützung. Dieser Gesellschaftszweck wird unter anderem durch die Beteiligung an der Vita Comunis gemeinnützige GmbH verwirklicht, die das St. Elisabeth Seniorenstift in Fritzlar und die Tages- und Kurzzeitpflege im Krankenhaus betreibt.Soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen oder dieser Gesellschaftsvertrag, insbesondere die Anforderungen an die Gemeinnützigkeit, dem nicht entgegenstehen, kann die Gesellschaft neue Geschäftsbereiche erschließen, um ihren Zweck zu erfüllen, oder gewerbliche Unternehmen erwerben oder sich an solchen beteiligen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes unter Beachtung der steuerbegünstigten Zwecke dienlich sind. Schließlich kann die Gesellschaft jederzeit auch selbst als Hilfsperson im Sinne von § 57 Abs. 1 Satz 2 Abgabenordnung für andere gemeinnützige Körperschaften bei der Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke tätig werden, sofern dadurch ihre eigene gemeinnützige Tätigkeit oder ihre Anerkennung als gemeinnützige Gesellschaft nicht beeinträchtigt wird. Beteiligungen an anderen Unternehmen, die die Gesellschaft von der Alleingesellschafterin oder mit deren Mitteln erwirbt, sind auf die Alleingesellschafterin zu übertragen, wenn über das Vermögen der Gesellschaft ein Insolvenzverfahren eröffnet, ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder die Alleingesellschafterin nicht mehr über die Mehrheit der Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung verfügt. Soweit möglich, hat die Gesellschaft dies beim Erwerb der Beteiligung durch vertragliche Regelungen mit den übrigen Beteiligten sicherzustellen. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Bestellt als Geschäftsführerin: Gawliczek, Barbara, Fritzlar, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | Einzelprokura: Umbach, Harald, Lohfelden, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 22.09.2009. | a) 19.10.2009 Lauer |
| 2 | c) (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke"der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. (2) Zweck der Gesellschaft ist vor dem Hintergrund des christlichen Menschenbildes die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesen und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere erreicht durch den Erwerb, die Führung und Unterhaltung sowie den Betrieb von Einrichtungen der Gesundheitshilfe, der Pflege und sonstigen Sozialeinrichtungen, insbesondere den Betrieb eines Krankenhauses oder/und die Einschaltung von Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 Abgabenordnung. Der Zweck kann auch durch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 Abgabenordnung erreicht werden, soweit deren Zwecke mit dem der Gesellschaft übereinstimmen oder es sich um (gemeinnützige) verbundene Unternehmen im Sinne des §§ 15 ff. AktG der Gesellschaft oder ihrer Gesellschafter oder um (gemeinnützige) Unternehmen, an denen die Gesellschaft zu mindestens 25 % beteiligt ist, handelt. Gemeinsam mit den in ihren Unternehmen tätigen Personen erfüllt die Gesellschaft diesen Zweck im Geiste des karitativen Auftrages der und mit einer engen Beziehung zur römisch-katholischen Kirche und ihrer Morallehre. Ein Rechtsanspruch gegen die Gesellschaft besteht nicht. (3) Die Gesellschaft betreibt in Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Zwecke das Krankenhaus "Hospital zum Heiligen Geist" in Fritzlar und ist gleichzeitig dessen Trägerin. Die Gesellschaft verpflichtet sich, den Betrieb so zu führen, dass die Voraussetzungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, des Hessischen Krankenhausgesetzes und sämtlicher auf Grund dieser Gesetze ergangenen Verordnungen und Bescheide gegenüber dem Hospital zum Heiligen Geist, Stiftung des privaten Rechts, Fritzlar (im Folgenden kurz: "Alleingesellschafterin"), oder der Gesellschaft sowie sonstige zwingenden Vorschriften für den Betrieb von öffentlichen Krankenhäusern jederzeit eingehalten werden. Insbesondere dürfen keine Patienten abgewiesen werden, die nach den gesetzlichen Vorschriften einen Anspruch auf Aufnahme haben oder der Betrieb so ausgerichtet werden, dass er nur noch für Patienten zugänglich ist, die privat krankenversichert sind. Die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel ist von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer oder einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einmal jährlich zu testieren. Die Kosten hierfür trägt die Gesellschaft. (4) Zweck der Gesellschaft ist des Weiteren die Altenhilfe, insbesondere Alten- und Krankenpflege, betreuung und -unterstützung. Dieser Gesellschaftszweck wird unter anderem durch die Beteiligung an der Vita Comunis gemeinnützige GmbH verwirklicht, die das St. Elisabeth Seniorenstift in Fritzlar und die Tages- und Kurzzeitpflege im Krankenhaus betreibt. (5) Soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen oder dieser Gesellschaftsvertrag, insbesondere die Anforderungen an die Gemeinnützigkeit, dem nicht entgegenstehen, kann die Gesellschaft neue Geschäftsbereiche erschließen, um ihren Zweck zu erfüllen, oder gewerbliche Unternehmen erwerben oder sich an solchen beteiligen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes unter Beachtung der steuerbegünstigten Zwecke dienlich sind. (6) Schließlich kann die Gesellschaft jederzeit auch selbst als Hilfsperson im Sinne von § 57 Abs. 1 Satz 2 Abgabenordnung für andere gemeinnützige Körperschaften bei der Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke tätig werden, sofern dadurch ihre eigene gemeinnützige Tätigkeit oder ihre Anerkennung als gemeinnützige Gesellschaft nicht beeinträchtigt wird. (7) Beteiligungen an anderen Unternehmen, die die Gesellschaft von der Alleingesellschafterin oder mit deren Mitteln erwirbt, sind auf die Alleingesellschafterin zu übertragen, wenn über das Vermögen der Gesellschaft ein Insolvenzverfahren eröffnet, ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder die Alleingesellschafterin nicht mehr über die Mehrheit der Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung verfügt. Soweit möglich, hat die Gesellschaft dies beim Erwerb der Beteiligung durch vertragliche Regelungen mit den übrigen Beteiligten sicherzustellen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 20.04.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 2 (Gegenstand) beschlossen. | a) 15.07.2011 Steuber b) Fall 2 | |||
| 3 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Umbach, Harald, Lohfelden, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | Einzelprokura: Stein, Alexander, Ottrau-Immichenhain, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Umbach, Harald, Lohfelden, *XX.XX.XXXX | a) 31.08.2011 Steuber b) Fall 3 | |||
| 4 | b) Nicht mehr Geschäftsführerin: Gawliczek, Barbara, Fritzlar, *XX.XX.XXXX | a) 31.08.2011 Steuber b) Fall 4 | ||||
| 5 | Prokura erloschen: Stein, Alexander, Ottrau-Immichenhain, *XX.XX.XXXX | a) 10.10.2013 Berge b) Fall 5 | ||||
| 6 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Gerdes, Heinrich, Korbach, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 18.12.2013 Herrmann b) Fall 6 | ||||
| 7 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Umbach, Harald, Lohfelden, *XX.XX.XXXX | a) 29.01.2014 Berge b) Fall 7 | ||||
| 8 | b) Bestellt als Geschäftsführerin: Gawliczek, Barbara, Fritzlar, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. med. Bismarck, Carsten, Fritzlar, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Gerdes, Heinrich, Korbach, *XX.XX.XXXX | a) 08.06.2016 Berge b) Fall 8 | ||||
| 9 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Dr. Ricks, Sven, Fritzlar, *XX.XX.XXXX | a) 11.07.2017 Berge b) Fall 9 | ||||
| 10 | b) Mit der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist mit dem Sitz in Fritzlar (eingetragen im Stiftungsregister beim Regierungspräsidium Kassel unter 15.1 -25 d 04/11 - 5.2) als herrschendem Unternehmen ist am 07.12.2017 ein Beherrschungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2017 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. | a) 02.01.2018 Berge b) Fall 10 | ||||
| 11 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Ricks, Sven, Fritzlar, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführerin: Gawliczek, Barbara, Fritzlar, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Dr. Ricks, Sven, Fritzlar, *XX.XX.XXXX | a) 29.01.2018 Berge b) Fall 11 | |||
| 12 | b) Der mit der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist mit dem Sitz in Fritzlar (eingetragen im Stiftungsregister beim Regierungspräsidium Kassel unter 15.1 - 25 d 04/11 - 5.2) am 07.12.2017 abgeschlossene Beherrschungsvertrag ist durch Kündigungserklärung vom 31.03.2020 zum 31.03.2020 aufgehoben. | a) 07.04.2020 Berge b) Fall 12 | ||||
| 13 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Zeiger, Dominik, Vellmar, *XX.XX.XXXX | a) 09.08.2021 Berge b) Fall 13 | ||||
| 14 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Ricks, Sven, Fritzlar, *XX.XX.XXXX | a) 30.06.2022 Otto b) Fall 14 | ||||
| 15 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Zeiger, Dominik, Vellmar, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | Prokura erloschen: Zeiger, Dominik, Vellmar, *XX.XX.XXXX | a) 07.07.2023 Otto b) Fall 15 |
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