Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Tag der ersten Eintragung: 31.03.1959 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.10.2005.
Fall 2
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb (= hier: Erwerb durch Erbschaft) des Geschäfts durch den neuen Inhaber (= die Erbengemeinschaft) ausgeschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.