Horst Stowasser-Institut eingetragener Verein (e.V.)
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Neustadt/Wstr.
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 60709
Gericht
Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Letzte Eintragung
17.01.2024
Abrufstand
19.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vereinsvorsitzende der/die Schriftführer/n der/die Kassenwart/in Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Für Bankkonten des Vereins sind der/die Kassenwart/in sowie der/die Vereinsvorsitzende bis zu einem Betrag von 500,--EUR jeweils allein zeichnungsberechtigt. Rechtsgeschäfte, durch die der Verein im Einzelfall mit mehr als 1.000,--EUR verpflichtet wird, bedürfen der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Achim Bertsch
Esthal
Vorstand
Michael Schläger
Neustadt an der Weinstraße
Vorstand
Maximilian Müller
Neustadt an der Weinstraße
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 13.02.2012.
Die Mitgliederversammlung vom 23.09.2012 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Selbstlosigkeit) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.09.2014 hat die Änderung der Satzung in § Art. 8 (Vorstand) Ziffer 2 und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsberechtigung für Vereinsvorstände beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 12.11.2017 hat die Änderung der Satzung in Artikel 4 (Mitgliedschaft) in Ziff. 7 (neu) Artikel 8 (Vorstand) in Ziff. 2 und mit ihr die Ergänzung der allgemeinen Vertretungsregelung für Vorstände hinsichtlich der Zeichnungsberechtigung für Bankkonten und die redaktionelle Neufassung der Schiedsordnung, welche Bestandteil der Satzung ist, beschlossen.
Freitext
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Rechtsformzusatz von Amts wegen ergänzt.
Fall 5
Fall 6
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.