Handelsregister · HRA 3279

Chronologischer Auszug

Horst Fleischer e.K. · Amtsgericht Aschaffenburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 05.05.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Horst Fleischer

b)
Kleinostheim
b)
Inhaber:
Fleischer, Horst, Maschinenbaumeister, Kleinostheim
a)
Einzelkaufmann / Einzelkauffrau

b)
Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung der Fleischer -
Hydraulik-Maschinenbau GmbH mit Sitz in Kleinostheim vom 29.
März 1996 wurde diese aufgrund Verschmelzungsvertrages vom
29. März 1996 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes
mit allen Rechten und Pflichten auf ihren Alleingesellschafter
Horst Fleischer, Maschinenbaumeister in Kleinostheim, als
übernehmendem Rechtsträger mit dessen Vermögen gemäß den
§§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 Nr. 1, 3 Abs. 1 Nr. 2, 3 Abs. 2 Nr. 2, 120 Abs.
1 UmwG im Wege der Aufnahme unter Auflösung ohne
Abwicklung verschmolzen. Horst Fleischer führt das durch die
Verschmelzung erworbene Handelsgeschäft unter der Firma
Horst Fleischer als Einzelkaufmann fort.
a)
11.07.2002
Großmann

b)
Tag der ersten
Eintragung: 23.07.1996.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
2a)
Horst Fleischer e.K.
b)
Der Rechtsformzusatz wurde beigefügt.
a)
26.05.2004
Meyer
3b)
Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Industriestraße 1, 63801 Kleinostheim
a)
02.12.2009
Kuhlmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.