Handelsregister · HRB 15229
Chronologischer Auszug
Horsewellness DE Beteiligungs GmbH · Amtsgericht Steinfurt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Horsewellness DE Beteiligungs GmbH b) Lengerich Geschäftsanschrift: Poststraße 24, 49525 Lengerich c) Die Übernahme der Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin und die Übernahme der Geschäftsführung bei der Horsewellness DE GmbH & Co. KG sowie die Durchführung aller damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Bestellt als Geschäftsführer: Wagener, Jan-Hendrik, Lengerich, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2024 mit Änderung vom 28.10.2024. | a) 17.12.2024 Koch | |
| 2 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 28.10.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. | a) 22.01.2025 Mülder-Borgert |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.