Handelsregister · HRB 24910

Registerinformationen

Hornblower Fischer Aktiengesellschaft · Amtsgericht Frankfurt am Main

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Hornblower Fischer Aktiengesellschaft
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Sitz
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift
Bettinastraße 30, 60325 Frankfurt am Main

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 24910
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Letzte Eintragung
22.09.2011
Abrufstand
06.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Anlagevermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG); die Abschluß- vermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG); die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG); die Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr.3 KWG) und die Drittstaateneinlagenvermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr.5 KWG). Es wird keine Rechts- und/oder Steuerberatung durchgeführt.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Abwickler(in)

Erimar Osten

Frankfurt am Main

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Die Gesellschaft hat mindestens zwei Vorstandsmitglieder.
  • Tag der ersten Eintragung: 03.12.1984 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Blatt 26 ff. Sonderband
  • Anmeldung Blatt 99 ff. Sonderband IVa
  • Eintragung lfd. Nr. 2 Spalte 6 a) von Amts wegen berichtigt
  • Satzung Blatt 30 ff. Sonderband Va
  • Fall 9
  • Fall 10

Satzung

  • Satzung vom 13.07.1984 zuletzt geändert am 24.08.2001
  • Die Hauptversammlung vom 10.05.2004 hat die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals um 6.487.500 EUR und die gleichzeitige Erhöhung des Grundkapitals um 2.703.125,00 und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs.1 und 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Erhöhung des Grundkapitals ist durchgeführt.
  • Die Hauptversammlung vom 10.05.2004 hat zudem die Änderung der §§ 1 Abs. 2 Satz 2 (unselbständige Niederlassungen der Gesellschaft), § 3 (Bekanntmachungen der Gesellschaft) und Streichung des § 4 Abs.5 (bedingtes Kapital) der Satzung. § 4 Abs. 6 (genehmigtes Kapital) ist nunmehr § 4 Abs. 5.
  • Die Hauptversammlung vom 10.05.2004 hat die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals um 6.487.500,00 EUR und die gleichzeitige Erhöhung des Grundkapitals um 2.703.125,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 und 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Erhöhung des Grundkapitals ist durchgeführt.
  • Die Hauptversammlung vom 10.05.2004 hat zudem die Änderung der §§ 1 Abs. 2 Satz 2 (unselbständige Niederlassungen der Gesellschaft), 3 (Bekanntmachungen der Gesellschaft) und Streichung des § 4 Abs.5 (bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen. § 4 Abs.6 (genehmigtes Kapital) ist nunmehr § 4 Abs.5.
  • Die Hauptversammlung vom 06.10.2006 hat die Änderung der Satzung in den §§ 18 (Einberufung der Hauptversammlung) sowie 19 (Teilnahme Hauptversammlung) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 17.05.2010 hat die Änderung der Satzung in den §§ 18 (Einberufung der Hauptversammlung) und 19 (Teilnahme Hauptversammlung) beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschaft ist dadurch entstanden, dass sich die beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 14348 eingetragene Hornblower Fischer & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Frankfurt am Main durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.07.1984 gemäß § 376 ff. Aktiengesetz in eine Aktiengesellschaft umgewandelt hat.

Bedingtes Kapital

  • Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22.08.2000 ist das Grundkapital um bis zu 648.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu Stück 648.000 Aktien bedingt erhöht.

Genehmigtes Kapital

  • Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 31.07.2005 einmalig oder mehrmals um insgesamt höchstens 4.865.625,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 4.865.625 Stückaktien gegen Bareinlage und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Den Aktionären ist ein Bezugsrecht zu gewähren, ausgenommen in folgenden Fällen: a) für Spitzenbeträge; b) einmalig oder mehrmals für bis zu insgesamt 973.125 Aktien gegen Bareinlagen, wenn ein Börsenpreis ermittelt wird und der Ausgabekurs den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet; für die Ermittlung dieser Höchstzahl von Aktien sind eigene Aktien mitzuzählen, die seit dem 22.08.2000 in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 des Aktiengesetzes veräußert worden sind; c) bei Ausgabe gegen Sacheinlage. Mit Zustimmung des Aufsichtsrates kann der Vorstand weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festsetzen.

Insolvenz

  • Die Gesellschaft ist aufgelöst.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.