Der Betrieb eines Bauunternehmens. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Jakob Peter Horn
Nierstein
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Klaus Rüdiger Horn
Nierstein
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 17.08.1999
Formwechsel
Die Gesellschaft ist dadurch entstanden, daß sich die bei dem Amtsgericht Mainz unter HRA 3431 eingetragene Horn OHG mit Sitz in Nierstein durch Beschluß der Gesellschafterversaiffinlung vom 17.08.1999 gemäß §§ 1 Abs. 1 Nr. 4, 190 ff, 218 ff UmwG im Wege des Formwechsels in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt hat.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 26.10.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.09.2005.
Gesellschaftsvertrag Blatt 35-44 Sonderband
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