Handelsregister · HRB 30567

Chronologischer Auszug

HORING-Gebäude-Verwaltungs-GmbH · Amtsgericht Walsrode

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
HORING-Gebäude-Verwaltungs-GmbH

b)
Nienburg/Weser

c)
Besitz und die Verwaltung von Gebäuden.
Die Gesellschaft ist berechtigt,
Zweigniederlassungen zu errichten und
sich an anderen Unternehmen,
insbesondere als persönlich haftende
Gesellschafterin, zu beteiligen, ferner die
Vertretung anderer Unternehmen.
50.000,00
DEM
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer.
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt, auch wenn mehrere
Geschäftsführer bestellt sind.
Sie sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

b)
Geschäftsführer:
Lühring, Christine, Büroangestellte, Nienburg
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 03.02.1995 zuletzt geändert am
16.10.1995
a)
12.07.2006
Neumann

b)
Tag der ersten
Eintragung: 12.04.1995
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
12.07.2006.
2b)
Geschäftsanschrift:
Kreuzweg 2, 31582 Nienburg
a)
26.06.2018
Norden

b)
Geschäftsanschrift von
Amts wegen gemäß § 3
Abs. 1 S. 3 EGGmbHG
eingetragen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.