Der Vorstand i.S. des § 26 BGB besteht aus 7 Personen und zwar: -dem 1.Vorsitzenden; -dem stellvertretenden Vorsitzenden; -einem Sekretär; -einem Buchhalter; -drei Beisitzern; Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam berechtigt, den Verein als Vorstand im Sinne des § 26 BGB zu vertreten. Darunter muß immer ein Vorsitzender sein. Im Innenverhältnis soll der Stellvertreter erst bei Verhinderung des ersten Vorsitzenden auftreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Alaattin Usa
Horb a.N.
Vorstand
Seref Kocas
Horb-Dettingen
Vorstand
Ali Güzel
Horb a.N.
Vorstand
Efraim Eser
Horb-Betra
Vorstand
Osman Erbay
Horb-Betra
Vorstand
Ahmet Ballikaya
Horb-Nordstetten
Vorstand
Mehmet Yazgan
Horb a.N.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Satzung vom 22.04.1990.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.05.2015.
Tag der ersten Eintragung: 31.01.1991
Satzung: Sonderband Blatt 3/12
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