Handelsregister · HRB 351516

Chronologischer Auszug

Hopp Stiftung gGmbH · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 30.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Dietmar Hopp Stiftung, Gesellschaft für
medizinische Forschung und Studien mbH

b)
Walldorf

c)
Die Förderung der Medizin, insbesondere
auf den Gebieten Anwendung, Forschung
und Lehre. Dieser Zweck soll insbesondere
verwirklicht werden durch:
- Durchführung wissenschaftlicher
Veranstaltungen und Forschungsvorhaben;
- Zuwendungen an
Forschungseinrichtungen und -vorhaben;
- Vergabe von Forschungsaufträgen;
- Bereitstellung von Stipendien für
qualifizierte Studenten der entsprechenden
Fachrichtungen zur Durchführung von
Diplomarbeiten oder zur Promotion an
geeigneten Ausbildungsstätten im In- und
Ausland.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

b)
Geschäftsführer:
Hopp, Dietmar, Diplom-Ingenieur, Walldorf
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 19.12.1997
a)
08.02.2006
Gerstner

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
08.02.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 26.02.1998
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband 1
Blatt 19-33

Änderungsbeschluss:
Sonderband 1
Blatt 9-13
2a)
Firma geändert; nun:
Hopp Stiftung GmbH

c)
Gegenstand geändert; nun:
Zweck ist insbesondere die Förderung von
Wissenschaft und Forschung, die
Förderung der Religion, die Förderung des
öffentlichen Gesundheitswesens und der
öffentlichen Gesundheitspflege, die
Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die
Förderung von Kunst und Kultur, die
Förderung des Sports und die
Unterstützung von Personen, die infolge
ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustands auf die Hilfe anderer
angewiesen sind.
100.000,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 08.10.2010 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen;
insbesondere geändert wurden § 1 (Firma, Sitz,
Geschäftsjahr), § 3 -jetzt § 2- (Gesellschaftszweck) und § 4 jetzt § 5- (Stammkapital).
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom
08.10.2010 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 100.000,00
EUR erhöht.
a)
13.10.2010
Kautzmann
3b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Johann-Jakob-Astor-Straße 57, 69190
Walldorf
a)
04.06.2013
Schleenbäcker
4b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen
ergänzt bei
Geschäftsführer:
Hopp, Dietmar, Walldorf, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2013 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12
(Jahresabschluss) beschlossen.
a)
29.07.2013
Adam
5b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Hopp, Oliver, Walldorf, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Bestellt als
Geschäftsführer:
Hopp, Daniel, Walldorf, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
05.02.2016
Kautzmann
6c)
Gegenstand geändert; nun:
Zweck der Körperschaft ist:
1. die Förderung von Wissenschaft und
Forschung;
2. die Förderung der Religion;
3. die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, insbesondere die
Verhütung und Bekämpfung von
übertragbaren Krankheiten, auch durch
Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von
Tierseuchen;
4. die Förderung der Jugend- und
Altenhilfe;
5. die Förderung von Kunst und Kultur;
6. die Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe;
7. die Förderung des Naturschutzes und
der Landschaftspflege im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes und der
Naturschutzgesetze der Länder, des
Umweltschutzes, des Küstenschutzes und
des Hochwasserschutzes;
8. die Förderung des Wohlfahrtswesens,
insbesondere der Zwecke der amtlich
anerkannten Verbände der freien
Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-
Durchführungsverordnung), ihrer
Unterverbände und ihrer angeschlossenen
Einrichtungen und Anstalten;
9. die Förderung der Hilfe flur politisch,
rassisch oder religiös Verfolgte, für
Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler,
Spätaussiedler, Kriegsopfer,
Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte
und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und
Behinderte sowie Hilfe für Opfer von
Straftaten; Förderung des Andenkens an
Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer;
Förderung des Suchdienstes für Vermisste;
10. die Förderung der Rettung aus
Lebensgefahr;
11. die Förderung des Feuer-, Arbeits-,
Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der
Unfallverhütung;
12. die Förderung internationaler
Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten
der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens;
13. die Förderung des Tierschutzes;
14. die Förderung des Sports (Schach gilt
als Sport);
15. die Förderung der Heimatpflege und
Heimatkunde;
16. die Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements zugunsten gemeinnütziger
und mildtätiger Zwecke;
17. die Unterstützung von Personen, die
infolge ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustands auf die Hilfe anderer
angewiesen sind.

Der Satzungszweck wird insbesondere
verwirklicht durch die Durchführung
wissenschaftlicher Forschungsvorhaben.
Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung
ihrer Aufgaben einer Hilfsperson bedienen.
Daneben kann die Gesellschaft zur
Verwirklichung ihres Satzungszwecks
insbesondere auch als
Mittelbeschaffungskörperschaft i.S.v. § 58
Nr. 1 AO Mittel für die Verwirklichung der
steuerbegünstigten Zwecke einer anderen
Körperschaft oder für die Verwirklichung
der steuerbegünstigten Zwecke durch eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts
beschaffen und als Förderkörperschaft tätig
werden.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 25.04.2018 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen;
insbesondere geändert wurde § 2 (Gegenstand des
Unternehmens).
a)
14.05.2018
Kautzmann
7a)
Firma geändert; nun:
Hopp Stiftung gGmbH
c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Zweck der Gesellschaft ist
a) die Förderung von Wissenschaft und
Forschung (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO);
b) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe
(§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO);
c) die Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 AO);
d) die Förderung des Naturschutzes und
der Landschaftspflege im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes und der
Naturschutzgesetze der Länder, des
Umweltschutzes, einschließlich des
Klimaschutzes, des Küstenschutzes und
des Hochwasserschutzes (§ 52 Abs. 2 S. 1
Nr. 8 AO).
e) die Förderung des Sports (Schach gilt
als Sport) (52 Abs. 2 S. 1 Nr. 21 AO).
(3)
Die Gesellschaft kann anderen
Körperschaften oder juristischen Person
des öffentlichen Rechts Mittel für die
Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke
zuwenden (§ 58 Nr. 1 AO). Die Zuwendung
von Mitteln an eine beschränkt oder
unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft
des privaten Rechts setzt voraus, dass
diese selbst steuerbegünstigt ist. Dies ist
auch dann zulässig, wenn der
steuerbegünstigte Zweck, für den die Mittel
von der Empfängerkörperschaft verwendet
werden, nicht dem Zweck der Gesellschaft
gemäß vorstehender Ziffer 2.2 entspricht.
Weiterhin kann die Gesellschaft im Rahmen
des § 58 Nr. 4 AO ihre Arbeitskräfte
anderen Personen, Unternehmen,
Einrichtungen oder einer juristischen
Person des öffentlichen Rechts für
steuerbegünstigte Zwecke zur Verfügung
stellen und im Rahmen des § 58 Nr. 5 AO
ihr gehörende Räume einer anderen,
ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft
oder einer juristischen Person des
öffentlichen Rechts zur Nutzung zu
steuerbegünstigten Zwecken überlassen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 21.03.2022 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz,
Geschäftsjahr), § 2 (Gesellschaftszweck) und § 4
(Vermögensbindung/Vermögensanfall) beschlossen.
a)
21.04.2022
Heckmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.