Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder vertritt allein. Der Vorstand ist bis zu einem Betrag von 1.000,00 EUR uneingeschränkt handlungsfähig. Handlungen, die diesen Betrag überschreiten, sind durch eine einfache Mehrheit der Mitglieder freizugeben.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Andreas Müller
Vaihingen an der Enz
Vorstand
Armin Berberich
Vaihingen an der Enz
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 20.06.2005.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.12.2014.
Tag der ersten Eintragung: 25.07.2005
Satzung: Sonderband Blatt 6
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