Handelsregister · VR 50899 früher Amtsgericht Meschede
Chronologischer Auszug
Holzvermarktungsgemeinschaft Sauerland e.V. · Amtsgericht Arnsberg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Holzvermarktungsgemeinschaft Sauerland e.V. b) Meschede | a) Der Verein wird vertreten durch den 1. Vorsitzenden, im Verhinderungsfall durch den stellvertretenden Vorsitzenden. b) Vorsitzender: Freiherr von Fürstenberg-Bruchhausen, Hubertus, Olsberg stellvertretender Vorsitzender: Freiherr von dem Busche-Kessell, Alhard, Lüdenscheid | a) eingetragener Verein Satzung vom 19.10.1993 | a) 03.06.2009 Gerstmeier b) Tag der ersten Eintragung: 04.01.1996 Tag der letzten Eintragung: 04.01.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 899 Amtsgericht Meschede getreten. Freigegeben am 03.06.2009. |
| 2 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Nicht mehr Vorsitzender: Freiherr von Fürstenberg-Bruchhausen, Hubertus, Olsberg Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Freiherr von dem Busche-Kessell, Alhard, Lüdenscheid Bestellt als Vorsitzender: Freiherr von Fürstenberg, Constantin, Rüthen, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretender Vorsitzender: Freiherr von Lüninck, Carl-Ferdinand, Bestwig, *XX.XX.XXXX | a) 09.07.2010 Neuhaus b) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigend eingetragen. | ||
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.06.2024 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Die Mitgliederversammlung) und § 15 (Auflösung) beschlossen. | a) 26.07.2024 Deese |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.