Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Bauschreinerei, Einbau von genormten Baufertigteilen und deren Verkauf sowie Akustik- und Trockenbau.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann jedoch einzelnen oder allen Geschäftsführern die Befugnis erteilen, die Gesellschaft einzeln zu vertreten. Den Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Heide Marie Borsch-Wendt
Oberhausen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 01.03./27.09.1996.
Die Gesellschafterversammlung vom 10.02.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. (2) (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Duisburg beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Oberhausen: 12.02.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR B 2972 des Amtsgerichts Oberhausen getreten.
SB Bl. 1-38
Sitz der Gesellschaft zur Eintragung lfd.Nr. 2 nachträglich berichtigend eingetragen
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg (63 IN 55/21) vom 29.07.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Gemäß § 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.