Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Dominic Andreas Rumpf
Greifenstein
einzelvertretungsberechtigt Prokurist(in)
Michael Weidl
Greifenstein
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 03.01.1997 zuletzt geändert am 26.08.1997
Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2023 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 870,81 EUR beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2023 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 4, 6 , 11a und 12 beschlossen.
Insolvenz
Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 26.08.1997 und durch Beschluß der Gesellschafterversammlung der Kröner-Bedachung GmbH vom 26.08.1997 sowie durch Beschluß der Gesellschafterversammlung der Kröner und Weidl GmbH vom 26.08.1997 hat die letztgenannte Gesellschaft aufgrund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.08.1997 ihr Vermögen unter Auflösung ohne Abwicklung durch gleichzeitige Übertragung der im Spaltungs- und Übernahmevertrag bezeichneten Vermögensteile jeweils als Gesamtheit gem. § 123 I Nr. 1 UmwG auf die übemehmende Holzbau Weidl GmbH (HRB 4324) und die Kröner-Bedachung GmbH (HRB 4325) gegen Gewährung von Anteilen der übernehmenden Gesellschaften an die Gesellschafter der Kröner und Weidl GmbH übertragen (Spaltung zur Aufnahme). Die Spaltung wird erst mit der Eintragung im Register des Sitzes der Kröner und Weidl GmbH wirksam.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 10.02.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 12-33 Sonderband
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.