Der Zimmerei- und Tischlereibetrieb mit angeschlossenem Holzhandel.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
André Steinmann
Hannover
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Philipp Steinmann
Hannover
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gesellschaftsvertrag Bl. 95 ff des Sdb. Tag der ersten Eintragung: 23.07.1957 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.02.2006.
Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 01.03.1957 zuletzt geändert am 27.12.1993
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Hannover (907 IN 115/24 - 3 -) vom 29.04.2024 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.