Der Holzbau, Innenausbau, Trockenbau sowie die Altbausanierung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Martin Biesinger
Isny im Allgäu
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Martin Fugel
Weitnau
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 26.08.1998
Die Gesellschafterversammlung vom 09.01.2012 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 4.435,41 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Stammkapital und Vertretungsregelung.
Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2022 hat die Satzung neu gefasst.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Eintragung der Gesellschaft wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des Einzelkaufmanns wirksam. Die Ausgliederung des Einzelunternehmens "Martin Fugel Holzbau e.Kfm." wurde am 14. Januar 1999 im Register des Sitzes des Einzelkaufmanns eingetragen (Amtsgericht Kempten (Allgäu) - HRA 4206).
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 30.12.1998. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 4/39 So.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.