Handelsregister · HRB 1239

Chronologischer Auszug

Holzbau Breitenbücher GmbH · Amtsgericht Ansbach

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Holzbau Breitenbücher GmbH

b)
Weiltingen

c)
Der Betrieb einer Zimmerei, eines
Sägewerks sowie die Ausführung aller
damit zusammenhängender Tätigkeiten.
51.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Breitenbücher, Ernst, Zimmerermeister,
Weiltingen
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
Einzelprokura
Breitenbücher, Ella, geb. Fickel, Weiltingen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 30.03.1987
a)
04.11.2002
Meier-Gesell

b)
Tag der ersten
Eintragung: 22.07.1987.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 9 ff. So.
2b)
Geschäftsanschrift:
Veitsweiler Straße 2, 91744 Weiltingen
a)
01.04.2010
Nagl
3Einzelprokura:
Breitenbücher, Karl, Weiltingen, *XX.XX.XXXX
a)
17.06.2013
Nagl

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.