Handelsregister · HRB 16036
Historischer Auszug
Holz u. Kroker GmbH · Amtsgericht Dresden
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Amtsgericht
Dresden
Blatt
q
9
8
7
6
5
4
3
2
1
0
9
8
7
6
5
4
3
2
1
0
9
8
7
6
5
4
3
2
1
0
1
Ö
N
Nr.
Grund-
Vorstand
der
oder
Persönlich
haftende
m
Ein-
b)
Sitz
Stammkapital
Gesellschafter
Rechtsverhältnisse
a)
Tagder
Eintragung
tragung
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
DM
Geschäftsführer
und
Unterschrift
Abwickler
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
6
7
1
a)
50.000,--
Uwe
Kroker,
GmbH
mit
Gesellschaftsvertrag
vom
28.
April
1998.
a)8.7.1998
Holz
u.
Kroker
GmbH
Instandhaltungs-
©
mechaniker,
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
bestellt,
so
vertritt
er
die
Nur
b}
Zittau-Pethau
Gesellschaft
allein.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
b)
Zittau
bestellt,
so
wird
die
Gesellschaft
entweder
durch
zwei
Ges.vertrag
Geschäftsführer
oder
durch
einen
Geschäftsführer
zusammen
|
Bl.
1
SB
c)
mit
einem
Prokuristen
vertreten.
Montage
von
genormten
Baufertig-
Nachtrag
teilen;
Jedoch
vertritt
der
Geschäftsführer
Uwe
Kroker
stets
Bl.
3
SB
Maler-
und
Lackiererarbeiten.
einzeln.
Er
ist
befugt,
die
Gesellschaft
bei
der
Vornahme
von
Neue
Satzung
Rechtsgeschäften
mit
sich
selbst
oder
als
Vertreter
eines|
Bl.
4
SB
Dritten
uneingeschränkt
zu
vertreten.
RS
103:
Karteiblatt
Handelsregister
Abteilung
B
(3
80)
j
POLY-DRUCK
DRESDEN
GMBH
Fortsetzung
Rückseite
116036
Amtsgericht
Dresden
Rückseite
von
Blatt
....neu
Nr.
.
Grund-
Vorstand
der
a)
Firma
oder
Persönlich
haftende
j
Ein-
b)
Sitz
Stammkapital
Gesellschafter
Prokura
Rechtsverhältnisse
a)
TagderEintragung
)
tragung
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
DM
Geschäftsführer
und
Unterschrift
Abwickler
b)
Bemerkungen
4
2
1
3
Fortsetzung
auf
dem
..........
ten
Blatt
|
EEE
Ge
ET:
SEE
Ce
me
HI
|
SURTEERTTETEETTTEE
CE
I
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.