Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinschaftlich. Die Mitgliederversammlung kann Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein oder im Einzelfall befreien.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Willi Erling
Lahr
mit der Befugnis, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorstand
Ferhat Altan
Ettenheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 14.07.2023.
Die Mitgliederversammlung vom 30.01.2025 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Satzung: AS. 21 ff.
Neufassung der Satzung: Band I AS 315 ff.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.