Der 1. und 2. Vorsitzende sind jeweils alleinvertretungsberechtigt. Der Kassierer und der Schriftführer vertreten jeweils gemeinsam mit dem 1. oder 2. Vorsitzenden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Annett Voigt
Meckenheim
Vorstand
Birgit Luks
Uplengen
Vorstand
Rebecca Rätzke
Bremen
Vorstand
Uwe Thomas
Erkrath
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer.
Anmeldung Blatt 1 ff Sonderband
Anmeldung Blatt 7 ff Sonderband
Anmeldung Blatt 13 Sonderband
Anmeldung Blatt 26 ff. Sonderband
Anmeldung Blatt 44 ff. Sonderband
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Fall 9
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 22.07.2008.
Die Mitgliederversammlung vom 01.03.2009 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name), 19 (Erlöschen durch Ausschluss) sowie die Streichung des § 23 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.03.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.03.2013 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name, Sitz, Verband, Zugehörigkeit) 2 (Zweck), 3 (Mittel zum Zweck), 4 (Aufbau), 8 (Allgemeines), 11 (Ausschluss von der Mitgliedschaft), 19 (Erlöschen durch Ausschluss), 25 (Abstimmung), 30 (Aufgaben des Vorstands), 35 (Wahl des/der Obmann/Obfrau für das Zuchtrichterwesen- und ZR Kommission), 37 (Züchterversammlung), 39 (Vereinsstrafen), 40 (Ehrengericht) und 42 (Bekanntmachung, Veröffentlichung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.03.2016 hat die Änderung der Zucht- und Körbebestimmungen (ZKB), der Zuchtwartordnung (ZWO), der Beitrags- und Gebührenordnung (GBO) und der Ausstellungsordnung (AO); die Mitgliederversammlung vom 24.03.2019 hat die Neufassung der Satzung, sowie die Änderung der Zucht- und Körbebestimmungen (ZKB) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Mitgliederversammlung vom 24.03.2013 hat beschlossen, dass die Gebührenordnung, Zuchtrichterordnung, Ausstellungsordnung, Zucht- und Körbebestimmungen und die Ehrengerichtsordnung Bestandteil der Satzung sind.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.