Handelsregister · HRA 22277 HB

Chronologischer Auszug

Hoins Systemtechnik Inhaber: Oliver Hoins e.K. · Amtsgericht Bremen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Hoins Systemtechnik Inhaber:
Oliver Hoins e.K.

b)
Bremen
b)
Inhaber:
1.
Hoins, Oliver, *XX.XX.XXXX,
Bremen
a)
Einzelkaufmännisches Unternehmen

b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist
durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom
15.08.2005 (AZ: 40 IN 522/05 H) die vorläufige
Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam sind.
a)
15.09.2005
Stender, Britta
b)
Tag der ersten Eintragung
10.08.2000

Dieses Blatt
ist zur Fortführung auf
EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
2b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des
Amtsgerichts Bremen vom 06.12.2005 (AZ: 40 IN
351/05 H) aufgehoben.
a)
14.12.2005
Peinelt, Angelika
3b)
Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen am 01.02.2008
(AZ: 509 IN 46/07) das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
a)
14.02.2008
Müller
4b)
Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Bremen vom 27.05.2009 (AZ: 509 IN
46/07) nach vollzogener Schlussverteilung aufgehoben worden.
a)
27.04.2017
Lamers

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.