Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und falls vorhanden auch aus dem dritten Vorsitzenden. Jeweils zwei von ihnen sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des vertretungsberechtigten Vorstands im Sinne des § 26 BGB ist dahingehend beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften, die für den Verein eine Belastung von mehr als 1.000,00 EURO pro Jahr mit sich bringen, die Zustimmung des Vorstands nach § 8 Abs. 1 der Satzung zu erfolgen hat. Grundstücksgeschäfte unterliegen dem Zustimmungsvorbehalt der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Michael Delakowitz
Hohberg
Vorstand
Wolfgang Ulrich Heinzelmann
Hohberg
Vorstand
Reimund Hammer
Rastatt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 30.06.2009.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.02.2014.
Tag der ersten Eintragung: 19.08.2009
Satzung: AS. 35 ff.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.