Handelsregister · HRA 7193
Chronologischer Auszug
Hofmark-Apotheke Apotheker Klaus Bufler e. K. · Amtsgericht Landshut
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Hofmark-Apotheke Inh. Klaus Bufler b) Bad Birnbach | a) Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. b) Inhaber: Bufler, Klaus, Apotheker, Bad Birnbach | a) Einzelkaufmann / Einzelkauffrau | a) 03.11.2003 Brock b) Tag der ersten Eintragung: 15.09.1988. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | a) Firma geändert, nun: Hofmark-Apotheke Apotheker Klaus Bufler e. K. b) Errichtet: Zweigniederlassung/en mit abweichender Firma: Kur-Apotheke Apotheker Klaus Bufler e.K. Zweigniederlassung der Hofmark-Apotheke Apotheker Klaus Bufler e.K., Bad Birnbach (Amtsgericht Landshut HRA 9343) | a) 04.09.2006 Hastreiter b) SB 2 | |||
| 3 | b) Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Hofmark 20, 84364 Bad Birnbach Verweis auf die Eintragung beim Gericht am Ort der Zweigniederlassung/en gemäß Artikel 61 Abs. 6 EGHGB von Amts wegen gelöscht und Postleitzahl zum Sitz der Zweigniederlassung/en gemäß § 40 Nr. 2 HRV von Amts wegen ergänzt bei: Zweigniederlassung/en mit abweichender Firma: Kur-Apotheke Apotheker Klaus Bufler e.K. Zweigniederlassung der Hofmark-Apotheke Apotheker Klaus Bufler e.K., 84364 Bad Birnbach, Geschäftsanschrift: Neuer Marktplatz 2, 84364 Bad Birnbach | b) Vermerk von Amts wegen vom geschlossenen Zweigniederlassungsblatt auf das Blatt der Hauptniederlassung übertragen: Betrifft nur die Zweigniederlassung Firma Kur-Apotheke Klaus Bufler e.K. Zweigniederlassung der Hofmark-Apotheke Apotheker Klaus Bufler e.K.: Der Übergang der in dem Betrieb der Kur-Apotheke Karin Megges begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten ist bei dem Erwerb des Geschäfts durch den Inhaber Klaus Bufler ausgeschlossen. | a) 08.12.2009 Ottmair |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.