Handelsregister · HRA 617
Chronologischer Auszug
Hofmann und Lünsmann oHG · Amtsgericht Ansbach
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Hofmann u. Lünsmann Inh. Doris Bieringer b) Dinkelsbühl | b) Inhaber: Bieringer, Doris Hildegard, geb. Lünsmann, Kauffrau, Bechhofen | a) Einzelkaufmann / Einzelkauffrau | a) 02.12.2002 Greiner b) Tag der ersten Eintragung: 26.01.1968. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | b) Geschäftsanschrift: Dr. Martin-Luther-Str. 23, 91550 Dinkelsbühl | a) 24.06.2010 Möller | |||
| 3 | a) Firma geändert, nun: Hofmann und Lünsmann oHG | a) Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft jeweils einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist in vollem Umfang von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. b) Ausgeschieden: Inhaber: Bieringer, Doris Hildegard, geb. Lünsmann, Kauffrau, Bechhofen Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Gögelein, Stefan, Feuchtwangen, *XX.XX.XXXX Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Bieringer, Fabian, Dinkelsbühl, *XX.XX.XXXX | a) Rechtsform geändert, nun: Offene Handelsgesellschaft b) Der Übergang der in dem Betriebe begründeten Forderungen auf den Erwerber und die Haftung des Erwerbers, der "Hofmann und Lünsmann oHG", für die im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des bisherigen Inhabers ist ausgeschlossen. | a) 10.12.2013 Fichtner | |
| 4 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Ansbach vom 11.11.2016 (Az. 2 IN 239/16) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 14.11.2016 Hierzegger | |||
| 5 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Ansbach vom 02.01.2017 (Az. 2 IN 239/16) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 143 HGB. | a) 04.01.2017 Sandner |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.