Handelsregister · HRA 617

Chronologischer Auszug

Hofmann und Lünsmann oHG · Amtsgericht Ansbach

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Hofmann u. Lünsmann Inh. Doris Bieringer

b)
Dinkelsbühl
b)
Inhaber:
Bieringer, Doris Hildegard, geb. Lünsmann, Kauffrau,
Bechhofen
a)
Einzelkaufmann / Einzelkauffrau
a)
02.12.2002
Greiner

b)
Tag der ersten
Eintragung: 26.01.1968.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
2b)
Geschäftsanschrift:
Dr. Martin-Luther-Str. 23, 91550 Dinkelsbühl
a)
24.06.2010
Möller
3a)
Firma geändert, nun:
Hofmann und Lünsmann oHG
a)
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die
Gesellschaft jeweils einzeln. Jeder persönlich
haftende Gesellschafter ist in vollem Umfang von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

b)
Ausgeschieden:
Inhaber:
Bieringer, Doris Hildegard, geb. Lünsmann, Kauffrau,
Bechhofen
Eingetreten:
Persönlich haftender Gesellschafter:
Gögelein, Stefan, Feuchtwangen, *XX.XX.XXXX
Eingetreten:
Persönlich haftender Gesellschafter:
Bieringer, Fabian, Dinkelsbühl, *XX.XX.XXXX
a)
Rechtsform geändert, nun:
Offene Handelsgesellschaft

b)
Der Übergang der in dem Betriebe begründeten Forderungen auf
den Erwerber und die Haftung des Erwerbers, der "Hofmann und
Lünsmann oHG", für die im Betrieb des Geschäfts begründeten
Verbindlichkeiten des bisherigen Inhabers ist ausgeschlossen.
a)
10.12.2013
Fichtner
4b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Ansbach vom 11.11.2016 (Az. 2 IN 239/16) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
14.11.2016
Hierzegger
5b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Ansbach vom 02.01.2017 (Az. 2 IN 239/16) das
Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch
aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 143 HGB.
a)
04.01.2017
Sandner

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.