Handelsregister · GnR 404 FL

Chronologischer Auszug

Hofgemeinschaft in Nordfriesland eG · Amtsgericht Flensburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 30.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Hofgemeinschaft in Nordfriesland
eG

b)
Sitz/Niederlassung:
Enge-Sande

c)
Der Gegenstand der Genossenschaft ist der Betrieb einer Wohnund Gewerbeflächenvermietungsgesellschaft, die Errichtung einer Hofgemeinschaft mit weitgehender Selbstversorgung und
die Schaffung eigenverantwortlicher Arbeitsstätten der Mitglieder.
Hierfür kann die Genossenschaft
u. a.:
(a) alle im Bereich der Wohnungswirtschaft der Projektentwicklung, der Infrastruktur und
der Selbstversorgung anfallenden
Aufgaben übernehmen.
(b) Bauten in allen Rechts- und
Nutzungsformen bewirtschaften,
errichten, erwerben und betreuen.
Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen,
Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche
und kulturelle Einrichtungen und
Dienstleistungen.
(c) Ackerland und Grundstücke
kaufen, mieten, vermieten und bewirtschaften.
Die Genossenschaft kann sich an
anderen Unternehmen beteiligen,
wenn dies der Förderung der Mitglieder dient.
Die Geschäfte mit Nicht-Mitgliedern sind zulässig.
Keine Nachschusspflicht.
Mindestkapital:
Das Mindestkapital der Genossenschaft, das
durch die Auzahlung des Auseinandersetzungsguthabens von Mitgliedern, die ausgeschieden sind
oder die einzelne
Geschäftsanteile
gekündigt haben,
nicht unterschritten werden darf,
beträgt 20% der
in der Bilanz ausgewiesenen Sachanlagen.
a)
Der Vorstand besteht aus mindestens
zwei Personen.
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.

b)
Vorstand:

1.
Carstensen, Marie-Christine,
*XX.XX.XXXX, Enge-Sande

Vorstand:

2.
Reimann, Katrin, *XX.XX.XXXX, Enge-Sande
a)
Eingetragene Genossenschaft

Die Satzung ist errichtet am
29.11.2022.
a)
01.03.2024
Stach

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.