Handelsregister · VR 34853
Chronologischer Auszug
Hoffnungsstiftung e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Hoffnungsstifter e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassenführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Rechtsgeschäfte sind für den Verein nur verbindlich, wenn der Vorstand mehrheitlich die Zustimmung beschlossen hat und der Geschäftswert 2000,00 Euro nicht übersteigt. Für höhere Geschäftswerte und den Abschluss von Dauerrechtsgeschäften, die den Verein über mehr als drei Monate binden, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) zweiter Vorsitzender : 1. Gründler, Karl Friedrich, *XX.XX.XXXX, Berlin erster Vorsitzender : 2. Dr. Höpfner, Christian, *XX.XX.XXXX, Berlin Kassenführer: 3. Dr. Talonto, Jacky, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 09.02.2016 | a) 24.03.2016 Dambietz b) Satzung Bl. 4-8 |
| 2 | a) Durch Vorstandsbeschluss vom 25.04.2016 wurde die Satzung in § 3 (Zweck des Vereins) und § 15 (Satzungsänderungen, Auflösung) geändert. | a) 23.06.2016 Dambietz b) Beschluss Bl. 15 (16-20) | ||
| 3 | a) Hoffnungsstiftung e.V. | a) Die Mitgliederversammlung vom 12.03.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr) beschlossen. | a) 21.06.2018 Dambietz b) Beschluss Bl. 23-27 (37-40) | |
| 4 | a) Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus mindestens zwei und maximal fünf Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von 100,00 Euro bis 2000,00 Euro braucht es einen Vorstandsbeschluss. Für höhere Geschäftswerte sowie den Abschluss von Dauerrechtsgeschäften, die die Stiftung über mehr als zwölf Monate binden und die je Dauerrechtsgeschäft einen jährlichen Geschäftswert von 150,00 Euro übersteigen, ist die Zustimmung des Stiftungsrates erforderlich. b) Vorstandsmitglied: 4. Profft, Martin, *XX.XX.XXXX, Berlin Änderung zu Nr. 1: Vorstandsmitglied: Gründler, Karl Friedrich, *XX.XX.XXXX, Berlin Änderung zu Nr. 2: Vorstandsmitglied: Dr. Höpfner, Christian, *XX.XX.XXXX, Berlin Änderung zu Nr. 3: Vorstandsmitglied: Dr. Talonto, Jacky, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Die Mitgliederversammlung vom 09.05.2019 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 17.07.2019 Dambietz b) Satzung Bl. 60-63 Beschluss Bl. 58-59 | |
| 5 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 3. Dr. Talonto, Jacky Vorstandsmitglied: 5. Dr. Sachsinger, Jana, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 16.10.2020 Dambietz | ||
| 6 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 1. Gründler, Karl Friedrich | a) 01.10.2024 Ulus |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.