Handelsregister · VR 34853

Chronologischer Auszug

Hoffnungsstiftung e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Hoffnungsstifter e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem
Kassenführer.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtsgeschäfte sind für den Verein nur verbindlich,
wenn der Vorstand mehrheitlich die Zustimmung beschlossen hat und der Geschäftswert 2000,00 Euro nicht
übersteigt. Für höhere Geschäftswerte und den Abschluss
von Dauerrechtsgeschäften, die den Verein über mehr als
drei Monate binden, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
zweiter Vorsitzender :

1.
Gründler, Karl Friedrich, *XX.XX.XXXX, Berlin

erster Vorsitzender :

2.
Dr. Höpfner, Christian, *XX.XX.XXXX, Berlin
Kassenführer:

3.
Dr. Talonto, Jacky, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 09.02.2016
a)
24.03.2016
Dambietz
b)
Satzung Bl. 4-8
2a)
Durch Vorstandsbeschluss vom 25.04.2016 wurde
die Satzung in § 3 (Zweck des Vereins) und § 15
(Satzungsänderungen, Auflösung) geändert.
a)
23.06.2016
Dambietz
b)
Beschluss Bl. 15
(16-20)
3a)
Hoffnungsstiftung e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.03.2018 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und
Geschäftsjahr) beschlossen.
a)
21.06.2018
Dambietz
b)
Beschluss Bl.
23-27 (37-40)
4a)
Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus mindestens
zwei und maximal fünf Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert
von 100,00 Euro bis 2000,00 Euro braucht es einen Vorstandsbeschluss. Für höhere Geschäftswerte sowie den
Abschluss von Dauerrechtsgeschäften, die die Stiftung
über mehr als zwölf Monate binden und die je Dauerrechtsgeschäft einen jährlichen Geschäftswert von 150,00
Euro übersteigen, ist die Zustimmung des Stiftungsrates
erforderlich.

b)
Vorstandsmitglied:

4.
Profft, Martin, *XX.XX.XXXX, Berlin

Änderung zu Nr. 1:
Vorstandsmitglied:

Gründler, Karl Friedrich, *XX.XX.XXXX, Berlin

Änderung zu Nr. 2:
Vorstandsmitglied:

Dr. Höpfner, Christian, *XX.XX.XXXX, Berlin

Änderung zu Nr. 3:
Vorstandsmitglied:
Dr. Talonto, Jacky, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.05.2019 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
17.07.2019
Dambietz
b)
Satzung Bl.
60-63
Beschluss Bl.
58-59
5b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
3. Dr. Talonto, Jacky

Vorstandsmitglied:
5.
Dr. Sachsinger, Jana, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
16.10.2020
Dambietz
6b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
1. Gründler, Karl Friedrich
a)
01.10.2024
Ulus

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.