Handelsregister · HRB 200395

Chronologischer Auszug

Hoffmann Sanitär- und Heizungstechnik GmbH · Amtsgericht Hildesheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Hoffmann Sanitär- und Heizungstechnik
GmbH

b)
Uetze

c)
Die Planung, die Fertigung und der Handel
mit sanitär- und heizungstechnischen
Anlagen aller Art.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
May, Stefan, Uetze, *XX.XX.XXXX
Geschäftsführer:
Wrede, Carsten, Bröckel, *XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 02.08.2006 mit Änderung vom
22.09.2006.
a)
29.09.2006
Frölich

b)
Änderungsbeschluss Bl.
17 ff,
Gesellschaftsvertrag Bl.
23 ff SoBd.
2b)
Geschäftsanschrift:
Brommerklint 9, 31311 Uetze
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 06.02.2009 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital)
beschlossen.
a)
04.03.2009
Frölich
3b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
May, Stefan, Uetze, *XX.XX.XXXX
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 16.11.2011 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital)
beschlossen.
a)
05.01.2012
Frölich

b)
Fall 3

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.