die Ausführung von Maler- und Lackierarbeiten sowie die gewerbliche Überlassung von Arbeitnehmern nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, die private Arbeitsvermittlung, die Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen für Kundenbetriebe und deren Mitarbeiter sowie die Durchführung werkvertraglicher Leistungen für Dritte.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann die Vertretung und Geschäftsführung abweichend regeln und Einzel- statt Gesamtvertretung anordnen, die Geschäftsführerbefugnis einschränken oder erweitern und alle oder einzelne Geschäftsführer von der Beschränkung des § 181 BGB befreien.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Martin Sprünken
Oberhausen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 13.02.2003.
Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2003 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und § 7 Absatz 2 (Gesellschafterversammlung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2004 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Absatz 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Oberhausen: 08.05.2003 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR B 4127 des Amtsgerichts Oberhausen getreten.
SB Bl. 1-21
SB Bl. 21 - 43
SB Bl. 44 - 64
SB Bl. 65 - 72
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.