Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Haftung des Erwerbers für die im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers sowie der Übergang der im Betriebe begründeten Forderungen auf den Erwerber ist ausgeschlossen.
Der Übergang der in dem Betrieb des Geschäfts begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten ist bei dem Erwerb des Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 31.08.1956. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.