Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Formwechsel
Der Inhaber hat das Vermögen der Hörstudio S Hörgeräte GmbH mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRB 5056) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2011 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.08.2011 als Ganzes übernommen.
Freitext
Fall 2
Fall 3
Sonstige Rechtsverhältnisse
Das Handelsgeschäft ist mit dem Recht zur Firmenfortführung übergegangen.
Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb des Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.