Handelsregister · HRB 8992

Registerinformationen

Hörr Verwaltungs GmbH · Amtsgericht Gießen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Hörr Verwaltungs GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Biebertal
Geschäftsanschrift
Industriestraße 9, 35444 Biebertal

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 8992
Gericht
Amtsgericht Gießen
Letzte Eintragung
11.08.2020
Abrufstand
06.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Hörr Besitz GmbH & Co. KG (Amtsgericht Gießen, HRA 4738), die den Erwerb und die Verpachtung von Grundbesitz und Betriebsvorrichtungen für Bauunternehmen zum Gegenstand hat.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Nicolas Hörr

Biebertal

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Alexander Hörr

Biebertal

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 28.12.2016
  • Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages im neuen § 7 sowie im Übrigen eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderungen in den nunmehrigen §§ 1 (Firma), 3 (Gegenstand) und 10 (Vertretung) beschlossen.

Freitext

  • Fall 1
  • Fall 2
  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 3

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.