Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens einem und höchstens drei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Ist nur ein Vorstandsmitglied vorhanden, vertritt dies den Verein allein. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Manfred Baier
Neumarkt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 30.10.1953 zuletzt geändert am 24.11.2010
Die Mitgliederversammlung vom 19.11.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 17.11.2021 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Mitgliederversammlung), § 8 (Einnahmen des Vereins) und § 9 (Vermögen des Vereins) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.02.2014.
Tag der ersten Eintragung: 28.12.1939
Satzung: Sonderband Blatt 4 - 9, 11 - 18 Sb. II
Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 22
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 29
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.