Akquistion von Hörfunkwerbeverträgen für Hörfunksender im Rahmen einer Handelsvertretung und die Verwaltung eigenen Vermögens.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Herr Hans Georg Fischer ist stets alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Hans-Georg Fischer
Meerbusch
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 28. August 2001, später geändert
Die Gesellschafterversammlung vom 01. Dezember 2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 2 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher AG Düsseldorf HRB 41227) nach Meerbusch beschlossen. Ferner hat die Gesellschafterversammlung die Einführung eines neuen § 2 Abs. 2 und damit die Erweiterung der Unternehmensgegenstandes beschlossen. Hierdurch wurde der bisherige Abs. 2 des § 2 nunmehr zum Abs. 3.
Freitext
Beschluss Blatt 61 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 63 ff. Sonderband
lfd Nr. 1 Spalte 6 b) von Amts wegen berichtigt.
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