Handelsregister · HRA 1813

Chronologischer Auszug

Hönig GmbH & Co KG Bauunternehmen und Baustoffe · Amtsgericht Gießen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Hönig GmbH & Co KG Bauunternehmen und
Baustoffe

b)
Reiskirchen
b)
Persönlich haftende Gesellschafterin:
Hönig GmbH, Reiskirchen (Amtsgericht Gießen HRB
487)
a)
Kommanditgesellschaft
Beginn: 09.12.1983

b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Gießen vom 30.04.2002 - 6
IN 70/02 - ist am 30.04.2002 das Insolvenzverfahren eröffnet und
damit die Gesellschaft aufgelöst.

c)

Kommanditist(en):

Hönig, Klaus, Bauingenieur, Reiskirchen,
Einlage: 120.000,00 DEM
Wurmehl, Ilka, geb. Hönig, Kaufmännische Angestellte,
Grünberg,
Einlage: 40.000,00 DEM
Hönig, Ottmar, Kaufmännischer Angestellter, Mücke,
Einlage: 40.000,00 DEM
a)
08.10.2003
Fritzsche

b)
Tag der ersten
Eintragung: 09.12.1983
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
2a)
Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en
vertreten.

b)
Geändert, nun:
Liquidatorin und persönlich haftende Gesellschafterin:
Hönig GmbH, Reiskirchen (Amtsgericht Gießen HRB
487)
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Gießen (Az. 6 IN 70/02) vom
02.05.2023 ist das Insolvenzverfahren nach Schlussverteilung
aufgehoben.

Die Gesellschaft bleibt aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
06.06.2023
Muth

b)
Fall 2

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.