Betrieb einer Tischlerei sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Markus Höne
Vechta
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 11.01.1994 zuletzt geändert am 01.07.1996
Die Gesellschafterversammlung vom 30.05.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat am 30.05.2008 beschlossen, das Stammkapital (DEM 60.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 30.677,51 um EUR 322,49 auf EUR 31.000,00 zu erhöhen und nochmals um EUR 15.500,00 auf EUR 46.500,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Gesellschaftskapital) zu ändern sowie den Gesellschaftsvertrag insgesamt zu ändern.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 13.09.2024 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 17.03.1994 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 2201 Amtsgericht Vechta getreten. Freigegeben am 20.10.2005.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.