Handelsregister · VR 2058
Chronologischer Auszug
Höllbergsfischer Langengrassau (HFL) e.V. · Amtsgericht Cottbus
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Höllbergsfischer Langengrassau (HFL) e.V. b) Heideblick OT Langengrassau | a) Der 1. Vorsitzende hat Alleinvertretungsrecht bei Bankgeschäften. In Abwesenheit des 1. Vorsitzenden übernimmt der 2. Vorsitzende mit dem Schriftführer und Schatzmeister die Vertretung. Der Vorstand ist berechtigt, andere Personen mit der Wahrnehmung der Rechtsvertretung zu beauftragen. Bei anderen Rechtsgeschäften mit Dritten - Vertragsabschlüsse - sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schriftführer und Schatzmeister jeweils alleinvertretungsberechtigt. b) 1. Vorsitzender: 1. Frank, Hartmut, Schäfergeselle, Langengrassau 2. Vorsitzender: 2. Unger, Gerd, *XX.XX.XXXX, Kemlitz Schatzmeister und Schriftführer: 3. Mattick, Ines, geb. Frank, *XX.XX.XXXX, Hartmannsdorf | a) eingetragener Verein Satzung vom: 02.09.1993 und zuletzt geändert durch Beschluss vom 03.02.2006. | a) 09.11.2006 Brüske b) Tag der ersten Eintragung: 15.06.1994 Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Lübben (Spreewald), VR 187 getreten. |
| 2 | a) Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein. In Abwesenheit des 1. Vorsitzenden übernimmt der 2. Vorsitzende mit dem Schriftführer/Schatzmeister die Vereinsvertretung gemeinsam. Der Vorstand ist berechtigt, andere Personen mit der Wahrnehmung der Rechtsvertretung zu beauftragen. Bei anderen Rechtsgeschäften mit Dritten - Vertragsabschlüssen - sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Schriftführer/Schatzmeister jeweils alleinvertretungsberechtigt. b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: 1. Frank, Hartmut 2. Vorsitzender: 4. Krüger, Steffen, *XX.XX.XXXX, Langengrassau Änderung zu Nr. 2: Vorsitzender: Unger, Gerd, *XX.XX.XXXX, Kemlitz | a) Die Mitgliederversammlung vom 02.03.2007 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Rechtsvertretung) beschlossen. | a) 15.05.2008 Glodny b) Beschluss Bl.59-61, 66 SB | |
| 3 | a) Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schriftführer/Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden allein oder durch die beiden weiteren Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: 4. Krüger, Steffen 1. Vorsitzender: 5. Weber, Wolfram, *XX.XX.XXXX, Heideblick Änderung zu Nr. 2: 2. Vorsitzender: Unger, Gerd, *XX.XX.XXXX, Dahme/Mark OT Kemlitz Die Eintragung zu Nr. 3 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Schriftführer/Schatzmeister: Mattick, Ines, geb. Frank, *XX.XX.XXXX, Lübben (Spreewald) OT Hartmannsdorf | a) 06.05.2019 Perl |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.