Handelsregister · VR 2058

Chronologischer Auszug

Höllbergsfischer Langengrassau (HFL) e.V. · Amtsgericht Cottbus

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Höllbergsfischer Langengrassau (HFL) e.V.

b)
Heideblick OT Langengrassau
a)
Der 1. Vorsitzende hat Alleinvertretungsrecht bei Bankgeschäften. In Abwesenheit des 1. Vorsitzenden übernimmt
der 2. Vorsitzende mit dem Schriftführer und Schatzmeister die Vertretung.

Der Vorstand ist berechtigt, andere Personen mit der
Wahrnehmung der Rechtsvertretung zu beauftragen.

Bei anderen Rechtsgeschäften mit Dritten - Vertragsabschlüsse - sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der
Schriftführer und Schatzmeister jeweils alleinvertretungsberechtigt.

b)
1. Vorsitzender:

1.
Frank, Hartmut, Schäfergeselle, Langengrassau

2. Vorsitzender:

2.
Unger, Gerd, *XX.XX.XXXX, Kemlitz

Schatzmeister und Schriftführer:
3.
Mattick, Ines, geb. Frank, *XX.XX.XXXX, Hartmannsdorf
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 02.09.1993
und zuletzt geändert durch Beschluss vom
03.02.2006.
a)
09.11.2006
Brüske
b)
Tag der ersten Eintragung:
15.06.1994

Dieses Blatt ist
unter Änderung
der örtlichen
Zuständigkeit
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Lübben
(Spreewald), VR
187 getreten.
2a)
Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein. In Abwesenheit des 1. Vorsitzenden übernimmt der 2. Vorsitzende mit dem Schriftführer/Schatzmeister die Vereinsvertretung gemeinsam. Der
Vorstand ist berechtigt, andere Personen mit der Wahrnehmung der Rechtsvertretung zu beauftragen.

Bei anderen Rechtsgeschäften mit Dritten - Vertragsabschlüssen - sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende
und der Schriftführer/Schatzmeister jeweils alleinvertretungsberechtigt.

b)
Nicht mehr 1. Vorsitzender:

1. Frank, Hartmut

2. Vorsitzender:

4.
Krüger, Steffen, *XX.XX.XXXX, Langengrassau

Änderung zu Nr. 2:
Vorsitzender:

Unger, Gerd, *XX.XX.XXXX, Kemlitz
a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.03.2007 hat
die Änderung der Satzung in § 4 (Rechtsvertretung) beschlossen.
a)
15.05.2008
Glodny
b)
Beschluss
Bl.59-61, 66 SB
3a)
Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:

Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26
BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schriftführer/Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
den 1. Vorsitzenden allein oder durch die beiden weiteren
Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.

b)
Nicht mehr 2. Vorsitzender:

4. Krüger, Steffen

1. Vorsitzender:
5.
Weber, Wolfram, *XX.XX.XXXX, Heideblick

Änderung zu Nr. 2:
2. Vorsitzender:

Unger, Gerd, *XX.XX.XXXX, Dahme/Mark OT Kemlitz

Die Eintragung zu Nr. 3 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:
Schriftführer/Schatzmeister:

Mattick, Ines, geb. Frank, *XX.XX.XXXX, Lübben (Spreewald) OT Hartmannsdorf
a)
06.05.2019
Perl

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.