Maschinen- und Anlagenbau. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichartigen Unternehmen zu beteiligen, insbesondere die Geschäftsführung und/oder persönliche Haftung zu übernehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Frank Höcker
Osnabrück
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Samuel Frank Ehrhorn
Hilter
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Uwe Frerig
Bad Laer
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.
Tag der ersten Eintragung: 06.07.1989 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 2643 Amtsgericht Bad Iburg getreten. Freigegeben am 07.08.2006.
Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 29.05.1989 zuletzt geändert am 30.06.2005
Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages durch Einfügung eines neuen § 20 (Schiedsklausel) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die gleiche Gesellschafterversammlung hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen), § 4 Abs. 1 (Dauer der Gesellschaft), § 9 Abs. 4 (Gesellschafterbeschlüsse), § 11 Abs. 2 und 3 (Gewinnermittlung,-verwendung), § 13 Abs. 1 (Einziehung von Geschäftsanteilen), § 14 (Austritt und Beendigung der Gesellschaft), § 15 (Erbfolge), § 16 (Übertragung von Anteilen an anderen Gesellschaften) beschlossen. Der § 16 a (Sonderrecht) wurde neu eingefügt. Die Nummerierung der bisherigen §§ 16-19 ist in §§ 17-20 geändert worden. Weiter wurden § 18 (Abfindung) und § 19 Abs. 1 (Auflösung der Gesellschaft) geändert.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.