Handelsregister · GnR 101
Chronologischer Auszug
Hochtaunus Baugenossenschaft eG · Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Gemeinnützige Baugenossenschaft HOCHTAUNUS eG b) Bad Homburg v. d. Höhe c) 1. Die Genossenschaft errichtet und bewirtschaftet Wohnungen in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie überläßt diese zu angemessenen Preisen. 2. Sie kann zur Ergänzung der wohnlichen Versorgung ihrer Mitglieder Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen bereitstellen. Daneben kann sie die Errichtung von Wohnungsbauten sowie die in Satz 1 genannten Bauten betreuen und fremde Wohnungen bewirtschaften. 3. Außerdem kann sie alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben eines gemeinnützigen Wohnungsuntemehmens übernehmen. 4. Die Genossenschaft kann Schuldverschreibungen ausgeben. 5. Die Genossenschaft darf nur durch das Recht über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen zugelassenen Geschäfte und Maßnahmen betreiben. 6. Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf den Bezirk des Hochtaunuskreises. 7. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 30 die Voraussetzungen. | Bis zur Haftsumme beschränkte Nachschußpflicht; Haftsumme je Geschäftsanteil: 300,00 EUR | a) Die Genossenschaft hat mindestens zwei Vorstandsmitglieder. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Suhr, Manfred Günter, Kaufmann, Düsseldorf zum Vorstandsmitglied bestellt für die Zeit vom 01.05.1987 bis 30.04.2003. Vorstand: Kraft, Norbert, Ingenieur für Hochbau, Bad Homburg v. d. Höhe zum Vorstandsmitglied bestellt für die Zeit vom 01.06.1989 bis 31.05.2004. Vorstand: Huke, Bertram, Königstein im Taunus, *XX.XX.XXXX zum Vorstandsmitglied bestellt für die Zeit vom 01.03.2001 bis 28.02.2006. | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken Kasper, Walter, Kaufmann, Schotten | a) eingetragene Genossenschaft Statut vom 25.07.1947 zuletzt geändert am 20.06.2001 | a) 05.09.2003 Kurz b) Tag der ersten Eintragung: 23.12.1947 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Statut Blatt 68-78 |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstand: Suhr, Manfred Günter, Kaufmann, Düsseldorf Bestellt als Vorstand: Arnold, Bernd, Bad Vilbel, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Pels, Martina, Königstein im Taunus, *XX.XX.XXXX | a) 15.12.2003 Zuber b) Anmeldung Blatt 87-90 Sonderband 8 | |||
| 3 | Prokura erloschen: Kasper, Walter, Kaufmann, Schotten | a) 19.01.2004 Zuber b) Anmeldung Blatt 141, 142 Sonderband 8 | ||||
| 4 | b) Geändert, nun: Vorstand: Kraft, Norbert, Bad Homburg v. d. Höhe, *XX.XX.XXXX | a) 02.07.2004 Zuber b) Anmeldung Blatt 141 Sonderband 8 | ||||
| 5 | b) Nicht mehr Vorstand: Kraft, Norbert, Bad Homburg v. d. Höhe, *XX.XX.XXXX | Prokura geändert, nun Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Pels, Martina, Königstein im Taunus, *XX.XX.XXXX | a) Die Vertreterversammlung vom 20.06.2005 hat eine Änderung des Statuts in den §§ 5 (Eintrittsgeld) und 7 (Kündigung der Mitgliedschaft) beschlossen. | a) 30.08.2005 Zuber b) Anmeldung Blatt 1-4 Sonderband 9; Statut Blatt 20-36 Sonderband 9 | ||
| 6 | b) Geändert, nun: Vorstand: Huke, Bertram, Oberursel (Taunus), *XX.XX.XXXX Zum Vorstandsmitglied bestellt für die Zeit vom 01.03.2006 bis 28.02.2011. Bestellt als Vorstand: Hölz, Jürgen, Bad Homburg v. d. Höhe, *XX.XX.XXXX Zum Vorstandsmitglied bestellt für die Zeit vom 01.03.2006 bis 28.02.2011. | a) 01.08.2006 Schulze b) Anmeldung Blatt 38 ff. Sonderband | ||||
| 7 | a) Firma geändert, nun: Hochtaunus Baugenossenschaft eG c) 1. Der Zweck der Genossenschaft besteht in der Erfüllung des im § 1 des Genossenschaftsgesetzes festgelegten Förderauftrages durch die Schaffung zeitgerechter Wohnungen. Den Mitgliedern wird ein dauerndes, sicheres Wohnen zu angemessenen Preisen ermöglicht. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. 3. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. 4. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen die Grundsätze. | a) Die Vertreterversammlung vom 26.06.2009 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 1 (Firma und Sitz) und in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) beschlossen. | a) 21.12.2009 Weil b) Fall 9 | |||
| 8 | b) Geändert, nun: Vorstand: Huke, Bertram, Oberursel (Taunus), *XX.XX.XXXX Geändert, nun: Vorstand: Hölz, Jürgen, Bad Homburg v. d. Höhe, *XX.XX.XXXX | a) 12.07.2011 Weil b) Fall 12 | ||||
| 9 | Nachschusspflicht von Amts wegen ergänzt, nun: Bis zur Haftsumme beschränkte Nachschußpflicht; Haftsumme je Geschäftsanteil: 300,00 EUR. Durch die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen tritt eine Erhöhung der Haftsumme nicht ein. | a) 05.09.2014 Höhn | ||||
| 10 | b) Bestellt als Vorstand: Dr. Groth, Sven Sören, Oberursel (Taunus), *XX.XX.XXXX | a) 17.10.2019 Kleebach b) Fall 21 | ||||
| 11 | b) Nicht mehr Vorstand: Arnold, Bernd, Bad Vilbel, *XX.XX.XXXX | a) 09.01.2020 Kleebach b) Fall 22 | ||||
| 12 | b) Geändert, nun: Vorstand: Hölz, Jürgen, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 21.10.2021 Weil b) Fall 23 | ||||
| 13 | b) Gemäß § 17 Abs. 2 GenG i. V. m. Artikel 65 EGHGB von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Hessenring 92 A, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe c) 1. Der Zweck der Genossenschaft besteht in der Erfüllung des im § 1 des Genossenschaftsgesetzes festgelegten Förderauftrages durch die Schaffung zeitgerechter Wohnungen. Den Mitgliedern wird ein dauerndes, sicheres Wohnen zu angemessenen Preisen ermöglicht. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerbe, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. 3. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. Ein Einlagengeschäft ohne Bankerlaubnis gemäß § 32 KWG ist ausgeschlossen. 4. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. 5. Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. | a) Die Vertreterversammlung vom 26.06.2023 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) beschlossen. | a) 11.09.2023 Kleebach b) Fall 24 | |||
| 14 | c) Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: 1. Der Zweck der Genossenschaft besteht in der Erfüllung des im § 1 des Genossenschaftsgesetzes festgelegten Förderauftrages durch die Schaffung zeitgerechter Wohnungen. Den Mitgliedern wird ein dauerndes, sicheres Wohnen zu angemessenen Preisen ermöglicht. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. 3. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. Ein Einlagengeschäft ohne Bankerlaubnis gemäß § 32 KWG ist ausgeschlossen. 4. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. 5. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. | a) 14.09.2023 Kleebach b) von Amts wegen zur lfd. Nr. 13 vom 11.09.2023 berichtigt |
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