Handelsregister · GnR 101

Chronologischer Auszug

Hochtaunus Baugenossenschaft eG · Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gemeinnützige Baugenossenschaft
HOCHTAUNUS eG

b)
Bad Homburg v. d. Höhe

c)
1. Die Genossenschaft errichtet und
bewirtschaftet Wohnungen in allen
Rechts- und Nutzungsformen, darunter
Eigenheime und Eigentumswohnungen.
Sie überläßt diese zu angemessenen
Preisen.

2. Sie kann zur Ergänzung der
wohnlichen Versorgung ihrer Mitglieder
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen bereitstellen. Daneben
kann sie die Errichtung von
Wohnungsbauten sowie die in Satz 1
genannten Bauten betreuen und fremde
Wohnungen bewirtschaften.

3. Außerdem kann sie alle im Bereich
der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben eines gemeinnützigen
Wohnungsuntemehmens übernehmen.

4. Die Genossenschaft kann
Schuldverschreibungen ausgeben.

5. Die Genossenschaft darf nur durch
das Recht über die Gemeinnützigkeit im
Wohnungswesen zugelassenen
Geschäfte und Maßnahmen betreiben.

6. Der Geschäftsbetrieb der
Genossenschaft erstreckt sich auf den
Bezirk des Hochtaunuskreises.

7. Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen; Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 30 die
Voraussetzungen.
Bis zur Haftsumme beschränkte
Nachschußpflicht; Haftsumme je
Geschäftsanteil: 300,00 EUR
a)
Die Genossenschaft hat mindestens
zwei Vorstandsmitglieder.
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten.

b)
Vorstand:
Suhr, Manfred Günter, Kaufmann,
Düsseldorf
zum Vorstandsmitglied bestellt für die
Zeit vom 01.05.1987 bis 30.04.2003.

Vorstand:
Kraft, Norbert, Ingenieur für Hochbau,
Bad Homburg v. d. Höhe
zum Vorstandsmitglied bestellt für die
Zeit vom 01.06.1989 bis 31.05.2004.

Vorstand:
Huke, Bertram, Königstein im Taunus,
*XX.XX.XXXX
zum Vorstandsmitglied bestellt für die
Zeit vom 01.03.2001 bis 28.02.2006.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied mit der Ermächtigung zur
Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Kasper, Walter, Kaufmann, Schotten
a)
eingetragene Genossenschaft
Statut vom 25.07.1947 zuletzt geändert am
20.06.2001
a)
05.09.2003
Kurz

b)
Tag der ersten Eintragung:
23.12.1947
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.

Statut Blatt 68-78
2b)
Nicht mehr
Vorstand:
Suhr, Manfred Günter, Kaufmann,
Düsseldorf

Bestellt als
Vorstand:
Arnold, Bernd, Bad Vilbel,
*XX.XX.XXXX
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen:
Pels, Martina, Königstein im Taunus, *XX.XX.XXXX
a)
15.12.2003
Zuber

b)
Anmeldung Blatt 87-90
Sonderband 8
3Prokura erloschen:
Kasper, Walter, Kaufmann, Schotten
a)
19.01.2004
Zuber

b)
Anmeldung Blatt 141, 142
Sonderband 8
4b)
Geändert, nun:
Vorstand:
Kraft, Norbert, Bad Homburg v. d.
Höhe, *XX.XX.XXXX
a)
02.07.2004
Zuber

b)
Anmeldung Blatt 141
Sonderband 8
5b)
Nicht mehr
Vorstand:
Kraft, Norbert, Bad Homburg v. d.
Höhe, *XX.XX.XXXX
Prokura geändert, nun

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied mit der Ermächtigung zur
Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Pels, Martina, Königstein im Taunus, *XX.XX.XXXX
a)
Die Vertreterversammlung vom 20.06.2005
hat eine Änderung des Statuts in den §§ 5
(Eintrittsgeld) und 7 (Kündigung der
Mitgliedschaft) beschlossen.
a)
30.08.2005
Zuber

b)
Anmeldung Blatt 1-4
Sonderband 9;
Statut Blatt 20-36 Sonderband
9
6b)
Geändert, nun:
Vorstand:
Huke, Bertram, Oberursel (Taunus),
*XX.XX.XXXX
Zum Vorstandsmitglied bestellt für die
Zeit vom 01.03.2006 bis 28.02.2011.

Bestellt als
Vorstand:
Hölz, Jürgen, Bad Homburg v. d.
Höhe, *XX.XX.XXXX
Zum Vorstandsmitglied bestellt für die
Zeit vom 01.03.2006 bis 28.02.2011.
a)
01.08.2006
Schulze

b)
Anmeldung Blatt 38 ff.
Sonderband
7a)
Firma geändert, nun:
Hochtaunus Baugenossenschaft eG

c)
1. Der Zweck der Genossenschaft
besteht in der Erfüllung des im § 1 des
Genossenschaftsgesetzes festgelegten
Förderauftrages durch die Schaffung
zeitgerechter Wohnungen. Den
Mitgliedern wird ein dauerndes, sicheres
Wohnen zu angemessenen Preisen
ermöglicht.
2. Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben und
betreuen; sie kann alle im Bereich der
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft,
des Städtebaus und der Infrastruktur
anfallenden Aufgaben übernehmen.
Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen
und Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen sind zulässig.

3. Die Genossenschaft kann
Inhaberschuldverschreibungen
ausgeben und Genussrechte die keinen
unbedingten Rückzahlungsanspruch
beinhalten, gewähren.

4. Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen; Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen die Grundsätze.
a)
Die Vertreterversammlung vom 26.06.2009
hat die Neufassung der Satzung,
insbesondere die Änderung in § 1 (Firma und
Sitz) und in § 2 (Zweck und Gegenstand der
Genossenschaft) beschlossen.
a)
21.12.2009
Weil

b)
Fall 9
8b)
Geändert, nun:
Vorstand:
Huke, Bertram, Oberursel (Taunus),
*XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Vorstand:
Hölz, Jürgen, Bad Homburg v. d.
Höhe, *XX.XX.XXXX
a)
12.07.2011
Weil

b)
Fall 12
9Nachschusspflicht von Amts
wegen ergänzt, nun:
Bis zur Haftsumme beschränkte
Nachschußpflicht; Haftsumme je
Geschäftsanteil: 300,00 EUR.
Durch die Beteiligung mit
weiteren Geschäftsanteilen tritt
eine Erhöhung der Haftsumme
nicht ein.
a)
05.09.2014
Höhn
10b)
Bestellt als
Vorstand:
Dr. Groth, Sven Sören, Oberursel
(Taunus), *XX.XX.XXXX
a)
17.10.2019
Kleebach

b)
Fall 21
11b)
Nicht mehr
Vorstand:
Arnold, Bernd, Bad Vilbel,
*XX.XX.XXXX
a)
09.01.2020
Kleebach

b)
Fall 22
12b)
Geändert, nun:
Vorstand:
Hölz, Jürgen, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
a)
21.10.2021
Weil

b)
Fall 23
13b)
Gemäß § 17 Abs. 2 GenG i. V. m. Artikel
65 EGHGB von Amts wegen eingetragen
als
Geschäftsanschrift:
Hessenring 92 A, 61348 Bad Homburg v.
d. Höhe

c)
1. Der Zweck der Genossenschaft
besteht in der Erfüllung des im § 1 des
Genossenschaftsgesetzes festgelegten
Förderauftrages durch die Schaffung
zeitgerechter Wohnungen. Den
Mitgliedern wird ein dauerndes, sicheres
Wohnen zu angemessenen Preisen
ermöglicht.

2. Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerbe,
veräußern und betreuen; sie kann alle im
Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.

3. Die Genossenschaft kann
Inhaberschuldverschreibungen an ihre
Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren
Mitgliedern Genussrechte, die keinen
unbedingten Rückzahlungsanspruch
beinhalten, gewähren.
Ein Einlagengeschäft ohne
Bankerlaubnis gemäß § 32 KWG ist
ausgeschlossen.

4. Die Genossenschaft kann
Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2
des Genossenschaftsgesetzes
übernehmen.

5. Ausdehnung des Geschäftsbetriebes
auf Nichtmitglieder ist zugelassen;
Vorstand und Aufsichtsrat beschließen
gemäß § 28 die Voraussetzungen.
a)
Die Vertreterversammlung vom 26.06.2023
hat die Neufassung der Satzung,
insbesondere die Änderung in § 2 (Zweck und
Gegenstand der Genossenschaft)
beschlossen.
a)
11.09.2023
Kleebach

b)
Fall 24
14c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt,
nun:
1. Der Zweck der Genossenschaft
besteht in der Erfüllung des im § 1 des
Genossenschaftsgesetzes festgelegten
Förderauftrages durch die Schaffung
zeitgerechter Wohnungen. Den
Mitgliedern wird ein dauerndes, sicheres
Wohnen zu angemessenen Preisen
ermöglicht.

2. Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
veräußern und betreuen; sie kann alle im
Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.

3. Die Genossenschaft kann
Inhaberschuldverschreibungen an ihre
Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren
Mitgliedern Genussrechte, die keinen
unbedingten Rückzahlungsanspruch
beinhalten, gewähren. Ein
Einlagengeschäft ohne Bankerlaubnis
gemäß § 32 KWG ist ausgeschlossen.

4. Die Genossenschaft kann
Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2
des Genossenschaftsgesetzes
übernehmen.

5. Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen; Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die
Voraussetzungen.
a)
14.09.2023
Kleebach

b)
von Amts wegen zur lfd. Nr.
13 vom 11.09.2023 berichtigt

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.