Handelsregister · HRB 751122

Chronologischer Auszug

Hochschule für Kommunikation und Gestaltung gGmbH · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bisher: "Private Hochschule für
Kommunikation und Gestaltung GmbH";
nun:
Hochschule für Kommunikation und
Gestaltung gGmbH

b)
Stuttgart
Geschäftsanschrift:
Kölner Straße 38, 70376 Stuttgart

c)
1. Gegenstand der Gesellschaft ist es, eine
staatlich anerkannte Hochschule im Sinne
des § 70 Abs. 4 in Verbindung mit dem § 1
Landeshochschulgesetz Baden-
Württemberg (LH B.-W.) zu errichten, zu
gründen, zu unterhalten und zu fördern. Die
Hochschule trägt den Namen "Hochschule
für Kommunikation und Gestaltung".
2. Die Hochschule ist eine sich selbst
steuernde, organschaftlich und
mitgliedschaftlich verfasste Gemeinschaft
von Lehrenden und Lernenden und
zugleich eine rechtlich unselbständige
Einrichtung der Gesellschaft. Die
Gesellschaft übt durch ihre
Geschäftsführung die Aufsicht über die
Hochschule aus. In Angelegenheiten der
Lehre ist die Aufsicht auf die Einhaltung der
Rechtsvorschriften beschränkt.
3. Die Gesellschaft stellt sicher, dass die
Mitglieder der Hochschule die Grundrechte
der Freiheit von Wissenschaft, Forschung
und Lehre in dem Umfang, wie sie durch
Artikel 5 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes
und 3 des LHG B.-W. eingeräumt werden,
wahrnehmen können. Die Hochschule
regelt ihre Angelegenheiten in einer
Grundordnung. Diese ist so zu gestalten,
dass sie die Voraussetzungen für die
staatliche Anerkennung nach den
Bestimmungen des LHG B.-W. erfüllt. Vor
allem ist sicherzustellen, dass die Mitglieder
der Hochschule an der Gestaltung von
deren Aufgaben angemessen beteiligt
werden. Die Grundordnung bedarf der
Genehmigung der Geschäftsführung der
Gesellschaft. Die Genehmigung kann nur
aus Rechtsgründen oder dann verweigert
werden, wenn und soweit die
Grundordnung berechtigten Interessen der
Gesellschaft zuwiderläuft.
100.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

b)
Geschäftsführer:
Druba, Christiane, Waiblingen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführer:
Wolff, Jochen, Winnenden, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 11.04.2011 mit Änderung vom
20.07.2011.

Die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2014 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz), § 2
(Gegenstand des Unternehmens) und die Hinzufügung des §
2a (Gemeinnützigkeit), § 2b (Organe der Hochschule), 2c
(Lehraufgaben der Hochschule), 2d (Finanzierung der
Hochschule) und § 7 (Zuständigkeit der Geschäftsführung
gegenüber der Hochschule) sowie die Streichung des § 4
(Mittelverwendung) und entsprechende Anpassung der
Nummerierung beschlossen.

Der Sitz ist von Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 726784) nach
Stuttgart verlegt.
a)
18.12.2014
Gums

b)
Tag der ersten
Eintragung: 22.07.2011
2a)
Die Gesellschafterversammlung vom
23.02.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §
2 b Abs. 2 (Organe der Hochschule) beschlossen.
a)
08.03.2017
Berlinghof
3c)
Gegenstand geändert; nun:
1. Gegenstand der Gesellschaft ist es, eine
staatlich anerkannte Hochschule im Sinne
des § 70 Abs. 4 in Verbindung mit dem § 1
Landeshochschulgesetz Baden-
Württemberg (LH B.-W.) zu errichten, zu
gründen, zu unterhalten und zu fördern. Die
Hochschule trägt den Namen "Hochschule
für Kommunikation und Gestaltung".
2. Die Hochschule ist eine sich selbst
steuernde, organschaftlich und
mitgliedschaftlich verfasste Gemeinschaft
von Lehrenden und Lernenden und
zugleich eine rechtlich unselbständige
Einrichtung der Gesellschaft. Die
Gesellschaft übt durch ihre
Geschäftsführung die Aufsicht über die
Hochschule aus. In Angelegenheiten der
Lehre, Forschung und Kunstausbildung ist
die Aufsicht auf die Einhaltung der
Rechtsvorschriften beschränkt.
3. Die Gesellschaft stellt sicher, dass die
Mitglieder der Hochschule die Grundrechte
der Freiheit von Wissenschaft, Forschung
und Lehre in dem Umfang, wie sie durch
Artikel 5 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes
und 3 des LHG B.-W. eingeräumt werden,
wahrnehmen können. Die Hochschule
regelt ihre Angelegenheiten in einer
Grundordnung. Diese ist so zu gestalten,
dass sie die Voraussetzungen für die
staatliche Anerkennung nach den
Bestimmungen des LHG B.-W. erfüllt. Vor
allem ist sicherzustellen, dass die Mitglieder
der Hochschule an der Gestaltung von
deren Aufgaben angemessen beteiligt
werden. Die Grundordnung bedarf der
Genehmigung der Geschäftsführung der
Gesellschaft. Die Genehmigung kann nur
aus Rechtsgründen oder dann verweigert
werden, wenn und soweit die
Grundordnung berechtigten Interessen der
Gesellschaft zuwiderläuft.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2018 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in
§ 2 Abs. 2 Satz 3 (Gegenstand des Unternehmens),
§ 2 b Abs. 2 Satz 4 und 5 (Organe der Hochschule) und § 7
Abs. 1 und 2 (Zuständigkeit der Geschäftsführung gegenüber
der Hochschule) beschlossen.
a)
20.08.2018
Berlinghof

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.