Hochrhein-Institut am RehaKlinikum Bad Säckingen e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Bad Säckingen
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 630714
Gericht
Amtsgericht Freiburg
Letzte Eintragung
12.02.2025
Abrufstand
10.02.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist im Verhältnis zur RehaKlinikum Bad Säckingen GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Viktor Wilhelm Johannes
Bad Säckingen
Vorstand
Eberhard Peter Wolf
Bad Säckingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.07.2007 mit Nachtrag vom 01.10.2007 und mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 13.10.2011.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.08.2014.
Tag der ersten Eintragung: 26.10.2007
Nachtrag: Satzung S. 335
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.