Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter, sie vertreten den Verein einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist gemäß § 26 Abs. 2 BGB dahingehend beschränkt, dass zu finanziellen Verpflichtungen über 100,00 DEM pro Maßnahme die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Waldemar Hänel
Northeim-Sudheim
Vorstand
Karl-Heinz Eicke
Northeim-Sudheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 22.01.1988
Freitext
Satzung Blatt 11 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 22.04.1988 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.08.2006.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.