Der Betrieb eines Kraftwerkes, das die Verwertung der heizwertreichen Fraktionen der AWG AbfallWirtschaftsGesellschaft mbH sicherstellen soll.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.Für Rechtsgeschäfte mit dem Landkreis Diepholz und/oder der AWG AbfallWirtschaftsGesellschaft mbH (Bassum) und/oder der Service & Logistik Gesellschaft mbH (Bassum) ist die Geschäftsführung von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
086
Sebastian Koch
Weyhe
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen 285
Holger Dietz
Ganderkesee
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen 285
André Abrath
Schwanewede
Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
014
Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 08.12.2010 mit der AbfallWirtschaftsGesellschaft mbH mit Sitz in Bassum (Amtsgericht Walsrode HRB 100144), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 08.12.2010 zugestimmt hat. Der mit der AbfallWirtschaftsGesellschaft mbH mit Sitz in Bassum (Amtsgericht Walsrode, HRB 100144) bestehende Gewinnabführungsvertrag vom 08.12.2010 ist durch Vereinbarung vom 10.12.2013 in § 3 (Verlustübernahme) und § 5 (Wirksamkeit und Dauer) geändert. Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom 31.10.2013 der Änderung zugestimmt.
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