Handelsregister · HRB 163211

Chronologischer Auszug

HKA Hanseatische Kapitalverwaltung GmbH · Amtsgericht Hamburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.07.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
HKA Hanseatische Kapitalverwaltung
GmbH

b)
Hamburg
Geschäftsanschrift:
Große Theaterstraße 31-35, 20354
Hamburg

c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung geschlossener lmmobilienfonds
und geschlossener inländischer, EU- und
ausländischer Investmentvermögen, welche
nicht in Finanzinstrumente im Sinne des
Kreditwesengesetzes investieren,
insbesondere durch Übernahme der
Konzeption, des Portfolio- und
Risikomanagements, administrativer
Tätigkeiten für ein oder mehrere
Investmentvermögen sowie des Vertriebs
von Anteilen an geschlossenen
Investmentvermögen.
1.000.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

b)
Geschäftsführer:
Ruttmann, Tim Walter, Hamburg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Einzelprokura:
Kohl, Lutz, Kiel, *XX.XX.XXXX
Bothe, Kathrein, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom 10.06.2020 mit Änderung vom
22.06.2020

b)
Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels
der HKA Hanseatische Kapitalverwaltung AG, Hamburg
(Amtsgericht Hamburg HRB 128172) nach Maßgabe des
Beschlusses der Hauptversammlung vom 10.06.2020.
a)
24.06.2020
Heynen

b)
Fall 1
2Einzelprokura:
Seher, Thorsten, Schenefeld, *XX.XX.XXXX
a)
16.07.2020
Krenzer
3b)
Mit der IMMAC HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT,
Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 142613) als
herrschendem Unternehmen ist am 13.08.2020 ein
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen
worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom
13.08.2020 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts
wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden
Beschlüsse Bezug genommen.
a)
20.08.2020
Reiche

b)
Fall 3
4b)
Bestellt
Geschäftsführer:
Kohl, Lutz, Hamburg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Prokura erloschen
Kohl, Lutz, Kiel, *XX.XX.XXXX
a)
15.09.2020
Waters
5b)
Der mit der IMMAC HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT
Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 142613) am 13.08.2020
abgeschlossene Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 20.11.2020
geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2020
hat der Änderung zugestimmt.
a)
09.12.2020
Heynen

b)
Fall 5
6c)
1. Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von Investmentvermögen,
geschlossenen inländischen Publikums-AIF
und Spezial-AIF, offenen inländischen
Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen,
allgemeinen offenen inländischen Spezial-
AIF sowie geschlossenen und offenen EU-
Spezial-AIF.

2. Die geschlossenen inländischen
Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB
können in folgende
Vermögensgegenstände investieren:

a) Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1,
Abs. 2 Nr. 1 KAGB;
b) Anteile oder Aktien an ÖPP-
Projektgesellschaften;
c) Anteile oder Aktien an Gesellschaften
gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, die nach
dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung
nur Vermögensgegenstände im Sinne von
lit. a) sowie die zur Bewirtschaftung dieser
Vermögensgegenstände erforderlichen
Vermögensgegenstände oder
Beteiligungen an solchen Gesellschaften
erwerben dürfen;
d) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht
zum Handel an einer Börse zugelassen
oder in einem organisierten Markt
einbezogen sind, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4
KAGB;
e) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1
Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB erfüllen,
Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB
sowie Bankguthaben gemäß § 195 KAGB;
f) Gelddarlehen gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8
KAGB;
g) Anteile oder Aktien an geschlossenen
inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe
der §§ 261 bis 272 KAGB oder an
europäischen oder ausländischen
geschlossenen Publikums-AIF, deren
Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen
unterliegt, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB,
welche ausschließlich in
Vermögensgegenstände nach lit. a) bis f)
investieren;
h) Anteile oder Aktien an geschlossenen
inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe
der §§ 285 bis 292 KAGB i. V. m. §§ 273
bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB
oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF
oder ausländischen geschlossenen
Spezial-AIF, deren Anlagepolitik
vergleichbaren Anforderungen unterliegt,
gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, welche
ausschließlich in Vermögensgegenstände
nach lit. a) bis e) und Gelddarlehen gemäß
§ 285 Abs. 3 KAGB investieren.

3. Die geschlossenen inländischen Spezial-
AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB können in
folgende Vermögensgegenstände
investieren:

a) Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1,
Abs. 2 Nr. 1 KAGB;
b) Anteile oder Aktien an ÖPP-
Projektgesellschaften;
c) Anteile oder Aktien an Gesellschaften
gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, die nach
dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung
nur Vermögensgegenstände im Sinne von
lit. a) sowie die zur Bewirtschaftung dieser
Vermögensgegenstände erforderlichen
Vermögensgegenstände oder
Beteiligungen an solchen Gesellschaften
erwerben dürfen;
d) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht
zum Handel an einer Börse zugelassen
oder in einem organisierten Markt
einbezogen sind, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4
KAGB;
e) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1
Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB erfüllen,
Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB
sowie Bankguthaben gemäß § 195 KAGB;
f) Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3
KAGB;
g) Anteile oder Aktien an geschlossenen
inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe
der §§ 261 bis 272 KAGB oder an
europäischen oder ausländischen
geschlossenen Publikums-AIF, deren
Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen
unterliegt, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB,
welche ausschließlich in
Vermögensgegenstände nach lit. a) bis e)
und Gelddarlehen gem. § 261 Abs. 1 Nr. 8
KAGB investieren;
h) Anteile oder Aktien an geschlossenen
inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe
der §§ 285 bis 292 KAGB i. V. m. §§ 273
bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB
oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF
oder ausländischen geschlossenen
Spezial-AIF, deren Anlagepolitik
vergleichbaren Anforderungen unterliegt,
gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, welche
ausschließlich in Vermögensgegenstände
nach lit. a) bis f) investieren.

4. Die offenen inländischen Spezial-AIF mit
festen Anlagebedingungen gemäß § 284
KAGB können in folgende
Vermögensgegenstände investieren:

a) Wertpapiere im Sinne von § 253 Abs. 1
Nr. 4 lit. a) KAGB,
b) Geldmarktinstrumente im Sinne von §§
194 und 198 Nr. 2 KAGB,
c) Derivate zur Absicherung im Sinne von §
253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KAGB,
d) Bankguthaben im Sinne von § 195
KAGB,
e) Immobilien im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr.
21 KAGB,
f) Beteiligungen an Immbilien-
Gesellschaften im Sinne von § 1 Abs. 19
Nr. 22 KAGB sowie
g) Gegenstände im Sinne von § 231 Abs. 3
KAGB, die zur Bewirtschaftung der
Vermögensgegenstände eines Immobilien-
Sondervermögens erforderlich sind.
5. Die allgemeinen offenen inländischen
Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB können in
folgende Vermögensgegenstände
investieren:

a) Wertpapiere im Sinne von § 253 Abs. 1
Nr. 4 lit. a) KAGB,
b) Geldmarktinstrumente im Sinne von §§
194 und 198 Nr. 2 KAGB,
c) Derivate zur Absicherung im Sinne von §
253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KAGB,
d) Bankguthaben im Sinne von § 195
KAGB,
e) Immobilien im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr.
21 KAGB,
f) Beteiligungen an Immbilien-
Gesellschaften im Sinne von § 1 Abs. 19
Nr. 22 KAGB sowie
g) Gegenstände im Sinne von § 231 Abs. 3
KAGB, die zur Bewirtschaftung der
Vermögensgegenstände eines Immobilien-
Sondervermögens erforderlich sind.

6. Hegdefonds oder Dachhedgefonds
werden nicht von der Gesellschaft
auferlegt.

7. Daneben kann die Gesellschaft die
geschlossenen und offenen EU-Spezial-AIF
im Sinne einer kollektiven
Vermögensverwaltung verwalten, die mit
den oben genannten inländischen
Investmentvermögen vergleichbar sind.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2021 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
03.08.2021
Heynen

b)
Fall 6
7c)
Berichtigt, nun
1. Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von Investmentvermögen,
geschlossenen inländischen Publikums-AIF
und Spezial-AIF, offenen inländischen
Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen,
allgemeinen offenen inländischen Spezial-
AIF sowie geschlossenen und offenen EU-
Spezial-AIF.

2. Die geschlossenen inländischen
Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB
können in folgende
Vermögensgegenstände investieren:

a) Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1,
Abs. 2 Nr. 1 KAGB;
b) Anteile oder Aktien an ÖPP-
Projektgesellschaften;
c) Anteile oder Aktien an Gesellschaften
gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, die nach
dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung
nur Vermögensgegenstände im Sinne von
lit. a) sowie die zur Bewirtschaftung dieser
Vermögensgegenstände erforderlichen
Vermögensgegenstände oder
Beteiligungen an solchen Gesellschaften
erwerben dürfen;
d) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht
zum Handel an einer Börse zugelassen
oder in einen organisierten Markt
einbezogen sind, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4
KAGB;
e) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1
Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB erfüllen,
Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB
sowie Bankguthaben gemäß § 195 KAGB;
f) Gelddarlehen gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8
KAGB;
g) Anteile oder Aktien an geschlossenen
inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe
der §§ 261 bis 272 KAGB oder an
europäischen oder ausländischen
geschlossenen Publikums-AIF, deren
Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen
unterliegt, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB,
welche ausschließlich in
Vermögensgegenstände nach lit. a) bis f)
investieren;
h) Anteile oder Aktien an geschlossenen
inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe
der §§ 285 bis 292 KAGB i. V. m. §§ 273
bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB
oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF
oder ausländischen geschlossenen
Spezial-AIF, deren Anlagepolitik
vergleichbaren Anforderungen unterliegt,
gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, welche
ausschließlich in Vermögensgegenstände
nach lit. a) bis e) und Gelddarlehen gemäß
§ 285 Abs. 3 KAGB investieren.

3. Die geschlossenen inländischen Spezial-
AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB können in
folgende Vermögensgegenstände
investieren:

a) Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1,
Abs. 2 Nr. 1 KAGB;
b) Anteile oder Aktien an ÖPP-
Projektgesellschaften;
c) Anteile oder Aktien an Gesellschaften
gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, die nach
dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung
nur Vermögensgegenstände im Sinne von
lit. a) sowie die zur Bewirtschaftung dieser
Vermögensgegenstände erforderlichen
Vermögensgegenstände oder
Beteiligungen an solchen Gesellschaften
erwerben dürfen;
d) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht
zum Handel an einer Börse zugelassen
oder in einen organisierten Markt
einbezogen sind, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4
KAGB;
e) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1
Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB erfüllen,
Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB
sowie Bankguthaben gemäß § 195 KAGB;
f) Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3
KAGB;
g) Anteile oder Aktien an geschlossenen
inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe
der §§ 261 bis 272 KAGB oder an
europäischen oder ausländischen
geschlossenen Publikums-AIF, deren
Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen
unterliegt, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB,
welche ausschließlich in
Vermögensgegenstände nach lit. a) bis e)
und Gelddarlehen gem. § 261 Abs. 1 Nr. 8
KAGB investieren;
h) Anteile oder Aktien an geschlossenen
inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe
der §§ 285 bis 292 KAGB i. V. m. §§ 273
bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB
oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF
oder ausländischen geschlossenen
Spezial-AIF, deren Anlagepolitik
vergleichbaren Anforderungen unterliegt,
gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, welche
ausschließlich in Vermögensgegenstände
nach lit. a) bis f) investieren.

4. Die offenen inländischen Spezial-AIF mit
festen Anlagebedingungen gemäß § 284
KAGB können in folgende
Vermögensgegenstände investieren:
a) Wertpapiere im Sinne von § 253 Abs. 1
Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB,
b) Geldmarktinstrumente im Sinne von §§
194 und 198 Nr. 2 KAGB,
c) Derivate zur Absicherung im Sinne von §
253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KAGB,
d) Bankguthaben im Sinne von § 195
KAGB,
e) Immobilien im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr.
21 KAGB,
f) Beteiligungen an Immobilien-
Gesellschaften im Sinne von § 1 Abs. 19
Nr. 22 KAGB sowie
g) Gegenstände im Sinne von § 231 Abs. 3
KAGB, die zur Bewirtschaftung der
Vermögensgegenstände eines Immobilien-
Sondervermögens erforderlich sind.

5. Die allgemeinen offenen inländischen
Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB können in
folgende Vermögensgegenstände
investieren:

a) Wertpapiere im Sinne von § 253 Abs. 1
Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB,
b) Geldmarktinstrumente im Sinne von §§
194 und 198 Nr. 2 KAGB,
c) Derivate zur Absicherung im Sinne von §
253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KAGB,
d) Bankguthaben im Sinne von § 195
KAGB,
e) Immobilien im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr.
21 KAGB,
f) Beteiligungen an Immobilien-
Gesellschaften im Sinne von § 1 Abs. 19
Nr. 22 KAGB sowie
g) Gegenstände im Sinne von § 231 Abs. 3
KAGB, die zur Bewirtschaftung der
Vermögensgegenstände eines Immobilien-
Sondervermögens erforderlich sind.

6. Hedgefonds oder Dachhedgefonds
werden nicht von der Gesellschaft
aufgelegt.

7. Daneben kann die Gesellschaft die
geschlossenen und offenen EU-Spezial-AIF
im Sinne einer kollektiven
Vermögensverwaltung verwalten, die mit
den oben genannten inländischen
Investmentvermögen vergleichbar sind.
a)
09.08.2021
Reiche

b)
Eintragung Nr. 6 Spalte 2
c) vom 03.08.2021 von
Amts wegen berichtigt.

Fall 7
8b)
Bestellt
Geschäftsführer:
Seher, Thorsten, Hamburg, *XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung.
Prokura erloschen
Seher, Thorsten, Schenefeld, *XX.XX.XXXX
a)
12.01.2022
Zacharias
9b)
Wohnort berichtigt:
Geschäftsführer:
Seher, Thorsten, Schenefeld, *XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung.
a)
11.02.2022
Repinski

b)
Eintragung Nr. 8, Spalte
4 vom 12.01.2022 von
Amts wegen berichtigt.
10b)
Ausgeschieden
Geschäftsführer:
Seher, Thorsten, Schenefeld, *XX.XX.XXXX
a)
15.05.2023
Zacharias
11b)
Ausgeschieden
Geschäftsführer:
Kohl, Lutz, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Einzelprokura:
Krüger, Björn Boo, Seester, *XX.XX.XXXX
a)
03.07.2023
Zacharias
12b)
Bestellt
Geschäftsführer:
Otzen, Ralf, Hamburg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
17.08.2023
Schellmann
13b)
Ausgeschieden
Geschäftsführer:
Otzen, Ralf, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen
Krüger, Björn Boo, Seester, *XX.XX.XXXX
a)
10.10.2024
Schiffmann
14b)
Bestellt
Geschäftsführer:
Uloth, Friedhelm, Rellingen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
03.03.2025
Düsterhöft
15b)
Bestellt
Geschäftsführer:
Lahmann, Sabine, Hamburg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
06.05.2025
Düsterhöft
16Prokura erloschen
Bothe, Kathrein, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
28.08.2025
Zacharias
17a)
Die Gesellschafterversammlung vom 26.03.2026 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12 Abs. (1)
beschlossen.
a)
28.04.2026
Cassau
b)
Fall 18
18b)
Der mit der IMMAC HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT,
Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 142613) am
13.08.2020 abgeschlossene Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung mit sofortiger
Wirkung beendet.
a)
22.05.2026
Wisbar

b)
Fall 19

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.