Handelsregister · HRB 20766

Chronologischer Auszug

HK Immobilien Verwaltungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Montabaur

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
HK Immobilien Verwaltungsgesellschaft
mbH

b)
Melsbach

c)
Verwaltung und Vermietung von eigenen
Immobilien sowie damit verbundene
Tätigkeiten und Beteiligungen an solchen
Unternehmen.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Krobbach, Holger, Melsbach, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 24.05.2007
a)
16.07.2007
Weidner
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
An der Kreuzeich, 56581 Melsbach
a)
18.01.2010
Siegert
350.000,00 EURa)
Die Gesellschafterversammlung vom 02.07.2020 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital)
und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00
EUR auf nunmehr 50.000,00 EUR beschlossen.
a)
15.07.2020
Rapp

b)
Fall 3

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.