Der Vorstand besteht aus mindestens einer und höchstens drei Personen. Besteht der Vorstand aus mehr als einer Person, bestimmt der Aufsichtrat einen ersten Vorsitzenden und einen zweiten Vorsitzenden. Besteht der Vorstand aus einer Person, so vertritt diese den Verein alleine. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Lukas Marjan Mürdter
Schwäbisch Gmünd
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Satzung vom 04.04.2025 mit Änderung vom 23.07.2025.
Freitext
Satzung: Blatt 34/41
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