Die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb einschließlich der Vermietung von Hard- und Softwaresystemen sowie der Vertrieb und die Vermittlung von Hard- und Softwaredienstleistungen. Die Gesellschaft kann branchenähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen und alle Rechtsgeschäfte vornehmen, die im Interesse der Gesellschaft liegen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen sowie Tochtergesellschaften im In- und Ausland zu errichten wie auch ihren Sitz ins Ausland zu verlegen. Sie ist auch berechtigt, ihren Betrieb in Tochtergesellschaften auszugliedern.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Jörg Stender
Deisenhofen
Geschäftsführer(in)
Andreas Persch
München
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 21.10.2002, zuletzt geändert am 12.09.2003
Die Gesellschafterversammlung vom 20.03.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen; es sind insbesondere § 1 (Firma und Sitz) und § 2 (Unternehmensgegenstand) geändert.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 17.10.2006.
Tag der ersten Eintragung: 28.10.2002
Änderungsbeschluss: Sonderband AS. 129 ff.
Unternehmensvertrag
Mit der "Infineon Technologies AG", München (Amtsgericht München HRB 126492) wurde am 19.11.2009 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 20.11.2009 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.