Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Übernahme der in den bisherigen Geschäftsbetrieb begründeten Verbindlichkeiten durch den neuen Inhaber wird ausgeschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 22.02.1950 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.08.2006.
Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß Artikel 65 S. 3 EGHGB eingetragen.
Statuswechsel
Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb des Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.