Handelsregister · HRB 190561

Chronologischer Auszug

Hirmer Kabelkonfektionstechnik GmbH · Amtsgericht Ingolstadt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Hirmer Kabelkonfektionstechnik GmbH

b)
Vohburg a. d. Donau

c)
Herstellung, Entwicklung und
Konfektionierung von kundenspezifischen
Kabeln.
50.000,00
DEM
a)
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.

b)
Geschäftsführer:
Hirmer, Berthold, Kaufmann, Münchsmünster
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 31.07.1995, zuletzt geändert am
12.09.1995.
a)
03.06.2004
Dach

b)
Tag der ersten
Eintragung: 24.11.1995.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes des AG
Neuburg HRB 90561
getreten.
Satzung Bl. 22-26 SB;
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Hohenstaufenstraße 6 - 10, 85088 Vohburg
a.d. Donau
a)
11.01.2013
Haberzettl
3Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen:
Hirmer, Carolin, Münchsmünster, *XX.XX.XXXX
a)
18.12.2023
Schneider

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.