Handelsregister · VR 8515

Chronologischer Auszug

Hiram Haus e.V. Stätte freiheitlicher Gemeinschaftsbildung auf anthroposophischer Grundlage · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
HIRAM-HAUS, Stätte freiheitlicher Gemeinschaftsbildung e.V., auf Anthroposophischer Grundlage

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern, von denen jeweils zwei gemeinsam
den Verein gerichtlich und ausserordentlich vertreten.

b)
Vorstandsmitglied:

1.
Köbisch, Siegfried, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorstandsmitglied:

2.
Große, Ralph, Berlin

Vorstandsmitglied:

3.
Fleischer, Uwe, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 21.02.1986 mit letzter
Änderung vom 15.11.2001
a)
19.10.2006
Fiedler-Kurowski
b)
Satzung Bl. 8ff
Beschluss Bl.
24,35/36,38-40,62,80-81

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.09.2008
hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck) beschlossen.
Durch Vorstandsbeschluss vom 26.08.2009 ist die
Satzung geändert in § 2 (Zweck).
a)
09.09.2009
Loest
b)
Beschluss
Bl.137-137/151,
160
3a)
Hiram Haus e.V., Stätte freiheitlicher Gemeinschaftsbildung auf Anthroposophischer Grundlage
a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.08.2015 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
16.11.2015
Pietsch
b)
Satzung
Bl.165-168
Beschluss Bl.164
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2016 hat
die Änderung der Satzung in § 4 (Mittel) beschlossen.
Der Paragraph 5 (Wirtschaftsjahr) ist neu eingefügt, dadurch ändert sich die Zählweise der nachfolgenden Paragraphen entsprechend.
Der § 17 (Vermögen) wurde ersatzlos gestrichen.
a)
01.08.2016
Pietsch
b)
Beschluss
Bl.175-177/188/196
(189-192)
5a)
Hiram Haus e.V. Stätte freiheitlicher Gemeinschaftsbildung auf anthroposophischer Grundlage
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

b)
Geschäftsführer als besonderer Vertreter:
4.
Thielebein, Ken, *XX.XX.XXXX, Berlin

Wirkungskreis:Rechtsgeschäfte im Bereich Verwaltung und Personal für alle Einrichtungen (TWG`s, BEW,
Zweckbetriebe, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, Vermögenverwaltung, ideeller Bereich).Vertretung: Gemeinsam
mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.11.2017 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
Durch Beschluss des Vorstandes vom 15.02.2018
ist die Satzung geändert in § 15 (Vorstand).
a)
19.03.2018
Pietsch
b)
Satzung
Bl.206-210
Beschluss
Bl.203-205

Beschluss
Bl.218-219
(221-225)
6b)
Änderung zu Nr. 4:
Besonderer Vertreter (Geschäftsführer):
Thielebein, Ken, *XX.XX.XXXX, Berlin
Wirkungskreis: Rechtsgeschäfte in den Bereichen geschäftsführende Leitung aller Zweckbetriebe und aller
wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe des Vereins mit Finanzverwaltung/Controlling, Vermögensverwaltung, Projektentwicklung und Personalleitung.
Die Eintragung zu Nr. 2 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:
Vorstandsmitglied:
Große, Ralph, *XX.XX.XXXX, Kleinmachnow

Die Eintragung zu Nr. 3 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:
Vorstandsmitglied:
Fleischer, Uwe, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.11.2018 hat
die Änderung der Satzung in § 4 (Mittel) beschlossen.

Die Mitgliederversammlung vom 20.11.2019 hat
die Änderung der Satzung in § 15 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 15.12.2020 hat
die Änderung der Satzung in § 15 (Vorstand) beschlossen.
a)
24.03.2021
Meyer
b)
Beschlüsse
Bl. 231-232;
Bl. 233-235;
Bl. 248-249
(250-252)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.