Handelsregister · VR 8515
Chronologischer Auszug
Hiram Haus e.V. Stätte freiheitlicher Gemeinschaftsbildung auf anthroposophischer Grundlage · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) HIRAM-HAUS, Stätte freiheitlicher Gemeinschaftsbildung e.V., auf Anthroposophischer Grundlage b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern, von denen jeweils zwei gemeinsam den Verein gerichtlich und ausserordentlich vertreten. b) Vorstandsmitglied: 1. Köbisch, Siegfried, *XX.XX.XXXX, Berlin Vorstandsmitglied: 2. Große, Ralph, Berlin Vorstandsmitglied: 3. Fleischer, Uwe, Berlin | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 21.02.1986 mit letzter Änderung vom 15.11.2001 | a) 19.10.2006 Fiedler-Kurowski b) Satzung Bl. 8ff Beschluss Bl. 24,35/36,38-40,62,80-81 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 26.09.2008 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck) beschlossen. Durch Vorstandsbeschluss vom 26.08.2009 ist die Satzung geändert in § 2 (Zweck). | a) 09.09.2009 Loest b) Beschluss Bl.137-137/151, 160 | ||
| 3 | a) Hiram Haus e.V., Stätte freiheitlicher Gemeinschaftsbildung auf Anthroposophischer Grundlage | a) Die Mitgliederversammlung vom 20.08.2015 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 16.11.2015 Pietsch b) Satzung Bl.165-168 Beschluss Bl.164 | |
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2016 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mittel) beschlossen. Der Paragraph 5 (Wirtschaftsjahr) ist neu eingefügt, dadurch ändert sich die Zählweise der nachfolgenden Paragraphen entsprechend. Der § 17 (Vermögen) wurde ersatzlos gestrichen. | a) 01.08.2016 Pietsch b) Beschluss Bl.175-177/188/196 (189-192) | ||
| 5 | a) Hiram Haus e.V. Stätte freiheitlicher Gemeinschaftsbildung auf anthroposophischer Grundlage | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. b) Geschäftsführer als besonderer Vertreter: 4. Thielebein, Ken, *XX.XX.XXXX, Berlin Wirkungskreis:Rechtsgeschäfte im Bereich Verwaltung und Personal für alle Einrichtungen (TWG`s, BEW, Zweckbetriebe, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, Vermögenverwaltung, ideeller Bereich).Vertretung: Gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. | a) Die Mitgliederversammlung vom 23.11.2017 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. Durch Beschluss des Vorstandes vom 15.02.2018 ist die Satzung geändert in § 15 (Vorstand). | a) 19.03.2018 Pietsch b) Satzung Bl.206-210 Beschluss Bl.203-205 Beschluss Bl.218-219 (221-225) |
| 6 | b) Änderung zu Nr. 4: Besonderer Vertreter (Geschäftsführer): Thielebein, Ken, *XX.XX.XXXX, Berlin Wirkungskreis: Rechtsgeschäfte in den Bereichen geschäftsführende Leitung aller Zweckbetriebe und aller wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe des Vereins mit Finanzverwaltung/Controlling, Vermögensverwaltung, Projektentwicklung und Personalleitung. Die Eintragung zu Nr. 2 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Vorstandsmitglied: Große, Ralph, *XX.XX.XXXX, Kleinmachnow Die Eintragung zu Nr. 3 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Vorstandsmitglied: Fleischer, Uwe, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.11.2018 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mittel) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 20.11.2019 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Vorstand) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 15.12.2020 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Vorstand) beschlossen. | a) 24.03.2021 Meyer b) Beschlüsse Bl. 231-232; Bl. 233-235; Bl. 248-249 (250-252) |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.