Handelsregister · HRB 202228
Chronologischer Auszug
Hiniborch - Verwaltungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Stendal
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Hiniborch - Verwaltungsgesellschaft mbH b) Halle c) Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie deren Geschäftsführung. Die Gesellschaft nimmt Bauträgerschaft wahr und ist berechtigt, Wohn-, Gewerbe- und Industriebauten und andere Gebäude und bauliche Anlagen zu errichten. | 50.000,00 DEM | a) Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. b) Liquidator: Hiniborch, Adolf, Halle, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 28.01.1991 b) Die Gesellschaft ist infolge rechtskräftiger Abweisung eines Antrages auf Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens durch Beschluß des Amtsgerichtes Halle-Saalkreis vom 15.05.1996 ( 52 N 814/94 ) mangels Masse auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 9. Oktober 1934 aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | a) 25.09.2006 Wiegmann b) Tag der ersten Eintragung: 06.11.1991. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Halle-Saalkreis, HRB 2228) getreten. Satzung Bl. So., letzter satzungsändernder Beschluss Bl. So. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.